07.06.2018

SRG-Ombudsmann

SRG-Medien berichteten korrekt über Vollgeldinitiative

«Arena»-Moderator Jonas Projer könne nicht als «Instant-Fakten-Checker fungieren, begründet Roger Blum einen der Entscheide. Auch drei weitere Beanstandungen wies er zurück.
SRG-Ombudsmann: SRG-Medien berichteten korrekt über Vollgeldinitiative
«Arena»-Moderator Jonas Projer und Bundesrat Ueli Maurer in der Sendung zur Vollgeldinitiative Mitte Mai 2018. (Bild: Still)

SRG-Ombudsmann Roger Blum findet keine Fehler in den Sendungen von Radio und Fernsehen SRF über die Vollgeldinitiative. Einer Beanstandung wegen der «Arena»-Sendung entgegnet er, der Moderator müsse Teilnehmer nicht berichtigen. Ein Zuschauer hatte moniert, Bundesrat Ueli Maurer habe in der Sendung behauptet, in den letzten 100 Jahren habe niemand bei einer Bank Geld verloren. Dabei verschweige der Magistrat die Pleite der Spar- und Leihkasse Thun 1991; die Behauptung sei somit nachweislich falsch.

Moderator kein «wandelndes Lexikon»

Die Aussage des Bundesrats sei nicht richtig – darin stimmt Blum dem Beschwerdeführer in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu. Im Gegensatz zu einer Informationssendung hat die Redaktion gemäss Blum bei einer Diskussionssendung nicht absoluten Einfluss.

Aufgabe des Moderators kann es dabei nicht sein, jeden Sachfehler zu korrigieren. Im weiteren wundert sich Blum, dass die vier Initiativbefürworter dem Finanzminister in der Sendung nicht widersprachen. Moderator Jonas Projer indessen stellte Maurer kritische Fragen und bohrte nach. Er kann als Moderator gemäss Blum aber nicht als «wandelndes Lexikon oder als Instant-Fakten-Checker fungieren».

Auch der Trailer zu der «Arena»-Ausgabe wurde beanstandet. Dieser offenbare die Unkenntnis von Fernsehen SRF in Sachen Geldsystem und stelle etwa die Kreditschöpfung aus Kundenguthaben falsch dar. Der Ombudsmann sieht das nicht so. Der Trailer gibt gemäss seinem Entscheid die Anliegen der Initiative korrekt wieder.

«Timo und Paps» als Aufklärer

Radio SRF 1 geriet wegen der Morgensendung «Timo und Paps» von Ende Mai in die Kritik. Der Autor habe versteckten Abstimmungskampf betrieben, wurde moniert. Blum befindet indessen, der Inhalt sei vom Abstimmungsbüchlein des Bundesrats inspiriert. Und dieser sei bekanntlich gegen die Initiative. Damit ist der Text für den Ombudsmann politische Bildung und Aufklärung.

Die vierte Beschwerde richtete sich gegen die Berichterstattung von SRF News über eine Meinungsumfrage zur Initiative. Die Redaktion titelte: «Riskantes Experiment: Vollgeldinitiative praktisch chancenlos». Das sei manipulativ einseitig und nicht neutral. Ombudsmann Blum hält dem entgegen, der Text sei ein Stück von Präzisionsjournalismus. Es vermittle damit sozialwissenschaftliche Daten präzis und verständlich.

Die Einordnung als «riskantes Experiment» geschehe nicht durch die Redaktion, sondern beruhe auf Aussage der mit der Umfrage beauftragen Wissenschaftler. Und diese Aussage wiederum stütze sich auf die Umfragedaten. Dem Beschwerdeführer sei zudem offenbar entgangen, dass die Redaktion «riskantes Experiment» als Zitat in Anführungszeichen gesetzt hatte. (sda/wid)



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