20.07.2016

Presserat

Staatsanwälte unterstützen einheitliches Einsichtsrecht

Die Staatsanwälte-Konferenz (SSK) hat zum Thema freie Gerichtsberichterstattung eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Der Schweizer Presserat ist erfreut über die Reaktionen auf seinen vor Jahresfrist lancierten Aufruf in Sachen freier Gerichtsberichterstattung. Geschäftsführerin Ursina Wey hob an einer Medienkonferenz am Mittwoch in Zürich die Reaktion der Staatsanwälte-Konferenz (SSK) hervor. Diese habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Der Presserat warnte im Sommer 2015 vor Geheimjustiz. Durch abgekürzte Verfahren und die Masse von Strafbefehlen werde das Prinzip der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren unterlaufen. Damit Medienschaffende ihren Auftrag als «Wachhunde der Demokratie» erfüllen könnten, seien sie auf einfachen Zugang zu Anklageschriften, Urteilen, Einstellungsentscheiden und Strafbefehlen angewiesen, hiess es damals.

Die Staatsanwälte-Konferenz anerkennt das Bedürfnis der Presse, sich möglichst rasch und umfassend über hängige und abgeschlossene Verfahren zu informieren, wie sie in der Reaktion an den Presserat schrieb. Sie teile die Meinung des Presserates, dass insbesondere mit der Einführung des abgekürzten Verfahrens die Beschaffung von Informationen erschwert wurden.

Zudem hält es die SSK laut Wey wie der Presserat für schwer verständlich, wenn bei einer einheitlichen gesetzlichen Regelung «eine derart unterschiedliche Praxis zum Einsichtsrecht in den Kantonen» besteht. Die Konferenz hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, eine Bestandesaufnahme bei den Kantonen und der Bundesanwaltschaft vorzunehmen. Wünschenswert wäre nach Ansicht der Arbeitsgruppe eine Empfehlung der SSK zugunsten eines einheitlichen Einsichtsrechts.(sda)



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