14.07.2017

Schweizer Presserat

Stammtisch als Quelle für einen Artikel

Die Glarner Regionalzeitung «Fridolin» hat die Wahrheitspflicht verletzt und Asylbewerber diskriminiert.
Schweizer Presserat: Stammtisch als Quelle für einen Artikel
Unter dem Titel «Dazu darf ich nichts sagen» beschuldigte der «Fridolin» Asylbewerber, «angeblich» Rucksäcke voll Waren zu stehlen. (Bild: Keystone)

Der Schweizer Presserat heisst die Beschwerde einer Privatperson gegen die Zeitung «Fridolin» in den wesentlichen Punkten gut, wie es in einer Mitteilung heisst.

In einem Artikel vom Oktober 2016 behauptete der Redaktor, dass Asylbewerber bei Grossverteilern und Detailhändlern im Kanton Glarus «rucksackweise» Waren stehlen und dabei sehr dreist vorgehen. Teilweise verköstigten sie sich im Laden ohne zu bezahlen oder zögen Kleider gleich an. Als Quellen gab der Journalist Stammtische und Gespräche auf der Strasse an. Den Detailhändlern unterstellte er zudem eine Maulkorbpolitik, Mitarbeitende dürften sich nicht äussern. Die vom Autor angefragten Pressestellen konnten die Diebstähle jedoch nicht bestätigen, ebenso wenig der Mediensprecher der Kantonspolizei Glarus.

Im Interesse des Publikums ist die Überprüfung und Bezeichnung einer Quelle unerlässlich. Gegenüber dem Presserat berief sich der Autor zwar auf den Quellenschutz, aus seinem Artikel ging jedoch nicht hervor, dass er sich überhaupt auf ihm bekannte und von ihm überprüfte Quellen stützt. Im Gegenteil widerlegten alle im Artikel zitierten Aussagen den angeblichen Sachverhalt. Auch die leicht zugängliche, offizielle Kriminalitätsstatistik stützt die Behauptungen nicht.

Für das medienethische Gremium ist dies ein klarer Verstoss gegen die Wahrheitspflicht, den ersten Grundsatz des Journalistenkodex, wie es in der Stellungnahme heisst. Die unhinterfragten, tatsachenwidrigen und pauschalen Behauptungen über Asylbewerber verletzen zudem gemäss Presserat das Diskriminierungsverbot. (pd/cbe)

 



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