26.09.2017

SRG

Ständerat fordert Regeln zu Kooperationen

Die SRG soll mit privaten Medien kooperieren und dabei keine Anbieter diskriminieren. Das fordert die kleine Kammer wegen der Werbeplattform Admeira. Medienministerin Doris Leuthard stellte sich gegen die verlangte Regulierung.
SRG: Ständerat fordert Regeln zu Kooperationen
Dass die gedruckten Zeitungen Werbeeinnahmen verlören, habe mit der SRG nichts zu tun, sagte Doris Leuthard am Dienstag im Ständerat. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Mit 21 zu 15 Stimmen hat der Ständerat am Dienstag eine Motion ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen angenommen. Darüber entscheidet nun der Nationalrat. Auslöser war die Gründung der Vermarktungsfirma Admeira, eines Joint Ventures von SRG, Swisscom und Ringier. Die Unternehmen wollen mit der gemeinsamen Werbeplattform ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Konkurrenten wie Google oder Facebook stärken.

Im Parlament weckte das die Befürchtung, andere Medien – insbesondere Regionalzeitungen – könnten dadurch geschwächt werden. Mehrere parlamentarische Initiativen wurden dazu eingereicht. Aus Sicht des Ständerates soll nun aber nicht das Parlament Regeln formulieren, sondern der Bundesrat im Rahmen des geplanten Mediengesetzes.

Grosse Maschine am Werk

Admeira gefährde die Medienvielfalt, sagte Beat Vonlanthen (CVP/FR), einer der Urheber. «Da ist eine grosse Maschine am Werk», warnte er. Unzählige Medientitel würden als Transportmittel für Werbebotschaften direkt angeboten. SRG und Swisscom arbeiteten dabei ausschliesslich mit Ringier zusammen. «Die Marktmacht des neuen Anbieters führt dazu, dass die Regionalmedien weiter an den Rand gedrängt werden», sagte Vonlanthen. Alle Medien müssten die Möglichkeit haben, sich an einem solchen Projekt zu beteiligen.

Medienministerin Doris Leuthard stellte sich gegen die verlangte Regulierung. Damit würde die SRG zur Zusammenarbeit mit anderen verpflichtet, sagte sie. In welchen Bereichen, lasse der Vorstoss aber offen. Es sei nicht Aufgabe der SRG, die Medienvielfalt sicherzustellen. Aus Leuthards Sicht liegt ohnehin ein Missverständnis vor. «Sie machen einen Denkfehler», sagte die Medienministerin. Dass die gedruckten Zeitungen Werbeeinnahmen verlören, habe mit der SRG nichts zu tun. Die Werbung, die der Print verliere, gehe in den Online-Bereich. Dort habe die SRG bekanntlich ein Werbeverbot. Verlage wie Tamedia, die im Online gut aufgestellt seien, verdienten kräftig Geld.

Inhalte mit anderen teilen

Wenn es um Admeira gehe, sei ausserdem der Text der Motion falsch, sagte Leuthard weiter. Diese Plattform gebe es mit und ohne SRG. Und die SRG dürfe nach wie vor keine zielgruppenspezifische Werbung machen.

Gegen Kooperationen im Allgemeinen habe der Bundesrat nichts einzuwenden, betonte Leuthard. So begrüsse er etwa «Shared Content», das Teilen von audiovisuellen Inhalten mit anderen Anbietern. Auch das sei aber nicht unproblematisch. Es gebe Menschen, die professionell solche Inhalte anböten. Sie würden mit einer solchen Regelung benachteiligt, gab Leuthard zu bedenken.

Der Verlegerverband nimmt den Ständeratsentscheid zufrieden zur Kenntnis. «Mit seinem Entscheid setzt der Ständerat ein verbindliches Zeichen für klare Spielregeln zwischen der SRG und den unabhängigen privaten Medienunternehmen. Der Entscheid ist nicht zuletzt als Aufruf an die SRG zu verstehen, im Konflikt um Admeira einer für alle Schweizer Medienunternehmen offenen Branchenlösung zuzustimmen», schreibt Andreas Häuptli, Geschäftsführer des Verband Schweizer Medien, in einer Mitteilung.

Mehr Gebühren für Private

Der Ständerat befasste sich am Dienstag auch mit anderen Vorstössen zur SRG. Stillschweigend angenommen hat er eine Motion von Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO). Die SRG soll verpflichtet werden, bei Auftragsproduktionen und filmtechnischen Dienstleistungen unabhängige Schweizer Anbieter zu berücksichtigen. Der Bundesrat hatte sich damit einverstanden gezeigt.

Weiter sprach sich der Ständerat dafür aus, dass die privaten Radio- und Fernsehveranstalter rasch das vorgesehene Maximum aus dem Gebührentopf erhalten. Mit 39 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte er einem entsprechenden Vorstoss aus dem Nationalrat zu. Im revidierten Radio- und Fernsehgesetz ist ein Gebührenanteil für die Privaten von 4 bis 6 Prozent vorgesehen.

Stillschweigend abgelehnt hat der Ständerat dagegen eine Motion aus dem Nationalrat, die eine Plafonierung der Gebührenhöhe verlangte. Aus Sicht der kleinen Kammer hat sich das Anliegen erübrigt. Leuthard hat eine Plafonierung inzwischen in Aussicht gestellt. Die Gebühren sollen künftig deutlich unter 400 Franken liegen. (sda/cbe)



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