21.01.2016

Presserat

Tele M1 wegen Bericht über «Ärztepfusch» gerügt

Der Sender der AZ Medien habe «einseitig und inkorrekt» informiert, so das Urteil. Die «Solothurner Zeitung» übernahm den Bericht und hat ebenfalls einen Rüffel kassiert.

In der Nachrichtensendung «Aktuell» vom 18. Januar 2015 hatte der Regionalsender Tele M1 (AZ Medien) über eine junge Frau berichtet, die mit Bauchschmerzen im Bürgerspital Solothurn angeblich nicht richtig behandelt worden sei. Noch während den Untersuchungen liess sie sich in ein Berner Spital verlegen, wo sie in der gleichen Nacht aufgrund eines akuten Darmverschlusses operiert wurde.

Der Titel des TV-Berichts lautete: «Wieder Ärztepfusch im Bürgerspital Solothurn?». Tele M1 erhob im TV-Beitrag den Vorwurf, dass die untersuchenden Ärzte in Solothurn den Gesundheitszustand der Patientin nicht ernst nahmen und sie daher hätte sterben können. Der Fernsehbeitrag bestand weitgehend aus Interviews mit der Patientin und ihrer Mutter. Gemäss Presserat ist Tele M1 deren Darstellung umfassend und ohne weitere Überprüfung gefolgt.

«Eklatante Verletzung der journalistische Sorgfaltspflicht»

Die Solothurn Spitäler AG (soH), die dem Kanton Solothurn gehört, wehrte sich mit einer Beschwerde an den Presserat gegen den Beitrag. Der Presserat hiess die Beschwerde auf der ganzen Linie gut, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Tele M1 habe mit seiner Art der Berichterstattung eine «eklatante Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht» begangen. Die Wahrheitssuche setze die Beachtung verfügbarer und zugänglicher Daten und deren Überprüfung voraus.

Dem Spital sei ein ärztlicher Fehler mit möglicher Todesfolge vorgeworfen worden. Angesichts der Schwere der Vorwürfe sei eine Anhörung des Spitals zwingend gewesen. Tele M1 habe im Beitrag den Eindruck erweckt, «die Verantwortlichen wollten keine Stellung nehmen und versteckten sich hinter dem Arztgeheimnis». Das Spital habe sich jedoch zum Zeitpunkt der Ausstrahlung gar nicht zum Fall äussern dürfen. Die Patientin hatte das Spital noch nicht von der Schweigepflicht entbunden.

Der Chefredaktor von Tele M1, Stephan Gassner, hielt in einer Stellungnahme fest, dass das so nicht stimme. «Wir haben dem Spital eine Schweigepflichtentbindung seitens der Patientin, am Tag der Berichterstattung, angeboten.» Der Regionalsender hätte gemäss Presserat darauf hinweisen müssen, weshalb eine solche Stellungnahme im Beitrag fehle oder mit der Ausstrahlung des Beitrags zuwarten sollen.

Ungeprüfte Übernahme durch «Solothurner Zeitung»

Der Presserat rügt in der gleichen Sache die «Solothurner Zeitung», die ebenfalls zu den AZ Medien gehört. Die Zeitung hatte den Bericht von Tele M1 ohne ergänzende Recherchen übernommen und die Gründe für das Fehlen einer Stellungnahme des Spitals ebenfalls nicht korrekt angegeben.

Die Pflicht zur Wahrheitssuche heisse nicht, dass die Medien einseitige Parteidarstellungen immer durch ergänzende Recherchen objektivieren müssten, führt der Presserat aus. Journalisten seien hingegen verpflichtet, ihre Quellen zu nennen, deren Informationen kritisch zu hinterfragen und mit verhältnismässigem Aufwand zu prüfen. Dazu gehöre auch die Pflicht, Betroffene zu schweren Vorwürfen anzuhören und ihre Aussage im Bericht zumindest kurz wiederzugeben. (sda)



Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240423