12.04.2018

Medienpolitik

Verleger wollen SRG-Konzession sistieren

Der Kampf werde noch ungleicher. Laut dem Entwurf könne die SRG im Online-Bereich sogar noch weiter ausbauen.
Medienpolitik: Verleger wollen SRG-Konzession sistieren
Die Einheiten der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. (Bild: metro.srgssr.ch)
von Edith Hollenstein

Am Donnerstag, exakt am Tag, an dem die Vernehmlassung zu Ende geht, meldet sich der Verband Schweizer Medien (VSM) öffentlich dazu. Er kritisiert den Entwurf des Bakom. «Insbesondere die beabsichtigten Ausdehnungsmöglichkeiten der SRG im Online-Bereich lehnen wir ab», schreibt der VSM in einer Mitteilung. Die Verleger fordern, dass der Erlass der neuen Konzession sowie die Revision der RTVV sistiert wird, bis die Debatte über das Mediengesetz abgeschlossen ist. «Diese Zeit soll mit einer befristeten Verlängerung der aktuellen Konzession überbrückt werden», heisst es weiter.

Keine Grundlage für Online

Der vom Bakom vorgelegte Konzessionsentwurf (persoenlich.com berichtete) halte im Wesentlichen am Status-Quo des bisherigen Service-Public-Verständnisses fest, mit einer «sehr dominierenden SRG». So könne sie im Online-Bereich sogar noch weiter ausbauen. «Gerade hierfür fehlt die Rechtfertigung, da das private – qualitativ teils sehr gute Angebot – seit der letzten Konzessionserteilung 2008 umfassend ausgebaut wurde. Ein Marktversagen, das einen Ausbau der SRG in diesem Bereich rechtfertigen würde, fehlt», so der VSM.

Der Kampf um die Leser werde noch ungleicher: Denn die SRG erhalte Abgabegelder und könne ihre Inhalte für jedermann und auf sämtlichen Kanälen ohne weitere Bezahlschranken zur Verfügung stellen, während die privaten Medienhäuser Bezahlschranken aufbauen müssen, um wirtschaftlich zu überleben. Für den VSM ist klar: «Die Bestrebungen der privaten Medien, Leser zur Zahlung für digitale Inhalte zu bewegen, dürfte durch einen Ausbau der kostenlos abrufbaren Angebote der SRG weiter erschwert werden».

Zuerst Mediengesetz beraten

Aus Sicht der Verleger fehlt für die Online-Aktivitäten der SRG die Verfassungsgrundlage: «Sie sind nicht einmal vom Service-Public-Auftrag (Art. 93 Abs. 2) erfasst». Ein Ausbau der Konzession in diesem Bereich widerspreche dem «klaren Verfassungsauftrag», der sich lediglich auf «Radio und Fernsehen» beziehe.

Ganz grundsätzlich hätten Bundesrat und Bakom mit dem Konzessionsentwurf warten sollen, bis dem Parlament der Entwurf des Gesetzes über elektronische Medien vorgelegt wurde. Dies ist für den Juni vorgesehen (persoenlich.com berichtete). Schliesslich werde dort der Leistungsauftrag der SRG festgelegt und der Bundesrat habe in zahlreichen Stellungnahmen darauf verwiesen, dass die parlamentarische Beratung eines neuen Mediengesetzes der richtige Ort für eine Diskussion um die zukünftige Medienordnung sei.

Der VSM dazu: «Es wäre sinnvoll gewesen, die Konzession auf einen zeitgemässen und demokratisch legitimierten Leistungsauftrag zu stützen. Man ist versucht zu glauben, dass beabsichtigt wird – vor der eigentlichen Auseinandersetzung – zugunsten der SRG Fakten im Online-Bereich zu schaffen».

Der Konzessionsentwurf stösst auch bei den politischen Akteuren auf Widerstand (persoenlich.com berichtete). SVP, BDP und FDP sind kritisch. Sie erachten den Zeitpunkt als «denkbar ungünstig». CVP und SP stellen sich dagegen hinter den Vorschlag.

Die neue Konzession soll Anfang 2019 in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Kommt der Entwurf durch, muss die SRG mindestens die Hälfte ihrer Einnahmen aus den Gebührengeldern für die Information einsetzen. Das tut sie zwar bereits heute. Neu würde es sich aber um eine Vorgabe in der Konzession handeln.

In den Bereichen Unterhaltung und Sport soll die SRG stärker mit Privaten zusammenarbeiten – etwa über Shared-Content-Modelle.



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426