21.02.2018

Abbau bei der SDA

Vier Millionen Bundesgelder für mehrsprachigen Dienst

Dieser Betrag wäre gemäss Verwaltungsrat Matthias Hagemann nötig, um den entstehenden Verlust zu decken. Er bevorzugt eine Unterstützung im Rahmen des Sprachengesetzes, nicht über das RTVG.
Abbau bei der SDA: Vier Millionen Bundesgelder für mehrsprachigen Dienst
Journalistinnen und Journalisten der SDA demonstrieren Anfang Februar gegen den geplanten Stellenabbau. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Die Verhandlungen zwischen der Redaktionskommission und dem Verwaltungsrat der SDA wurden am Montag für gescheitert erklärt (persoenlich.com berichtete). Wie es dazu kam, kann auch VR-Mitglied Matthias Hagemann nicht erklären. Gegenüber «watson» sagt er, es sei ihm ein Rätsel, warum die Redaktion nicht auf den «grosszügigen Sozialplan» eingestiegen sei. «Ich will niemandem etwas unterstellen. Aber ich hatte persönlich den Eindruck, dass die Gewerkschafter gegen Schluss komplett das Zepter übernommen haben – und ihre eigene Profilierung über die Interessen der Redaktion stellten», so Hagemann. Von Syndicom und Impressum hiess es am Montag, der Verwaltungsrat hätte die Verhandlungen einseitig für gescheitert erklärt und abgebrochen.

«Kein Recht auf gratis Rundumservice»

Eine der Hauptforderungen seitens der Redaktion ist weiterhin, dass sich der Verwaltungsrat zum Service-public-Charakter der SDA bekennt. Dazu sagt Hagemann im Interview mit dem Onlineportal: «Die SDA hat keinen Service-public-Auftrag – von wem auch?». Der Service-public-Gedanke beschränke sich auf den Basisdienst, der – obwohl etwa der französische Dienst defizitär sei – mehrsprachig betrieben werde.

Angesprochen auf die Kantone, die nun um diesen Basisdienst bangen, meint Hagemann: «Ich glaube nicht, dass Grund zur Sorge besteht. Allerdings haben die Kantone kein Recht auf einen gratis Rundumservice der SDA.» Für einen solchen müssten sie bezahlen.

Bundesgelder via Sprachengesetz

Auf nationaler Ebene diskutieren Politiker momentan über eine mögliche finanzielle Unterstützung der SDA aus dem Gebührentopf in Höhe von zwei Millionen Franken. Hagemann hegt Bedenken. Er befürchtet, dass die finanzielle Zuwendung mit einem Leistungsauftrag verbunden sein könnte, der Mehrkosten für die SDA zur Folge hätte. Deswegen fände er es besser, «wenn der Bund die SDA im Rahmen des Sprachengesetzes – und nicht über das Radio- und TV-Gesetz – unterstützen würde.» Nötig wäre eine Subvention in der Höhe von vier Millionen Franken – so hoch sei der Verlust, der bei der SDA entstehe, weil sie ihre Dienste mehrsprachig anbietet.

Als Folge des Streiks Ende Januar erwartet Hagemann Schadenersatzforderungen der Kunden, sprich der Verlage. «Ein weiterer Streik wäre diesbezüglich fatal», sagt er. Der Verwaltungsrat hat nun die Schlichtungsstelle des Seco angerufen. Während des Einigungsverfahrens besteht eine 45-tägige Friedenspflicht – das heisst, ein weiterer Streik wäre widerrechtlich.

Aus Sicht des Verwaltungsrats gilt dies schon seit der Einreichung des Gesuchs. Die Redaktionskommission (Reko) ist jedoch der Meinung, die Friedenspflicht trete erst in Kraft, wenn auch sie dem Einbezug des Seco zugestimmt habe. Die Reko wiederum hält eine Vermittlung zwar grundsätzlich für «prüfenswert», allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Abbaumassnahmen sistiert werden, wie Syndicom und Impressum am Montag mitteilten.

Schwab-Interview gibt weiterhin zu reden

Zuerst die Information über die bevorstehenden Kündigungen, dann ein dreistündiger Warnstreik: Das Fass zum Überlaufen brachte Ende Januar ein Interview mit CEO Markus Schwab in der «NZZ am Sonntag»: Gemäss Hagemann sei das Interview darauf ausgelegt gewesen, Schwab schlecht aussehen zu lassen. Via Twitter widerspricht ihm Michael Furger von der NZZaS, der damals das Interview führte und belegt die Freigabe des Interviews durch Schwabs Kommunikationsberater Christian Winiker.


Am Donnerstag will die Reko an einer Medienkonferenz über das weitere Vorgehen informieren. (maw)



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Kommentare

  • Dieter Widmer, 22.02.2018 09:52 Uhr
    Die sda sollte in eine Genossenschaft umgewandelt werden mit dem Bund als Hauptbesitzer - und die heutige Leitung sollte ersetzt werden.
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