26.06.2018

NZZ-Gruppe

Weitere Radios verzichten auf die Konzession

Nicht nur Radio 24 und Argovia, auch Radio FM1 und Radio Pilatus machen vom Bakom-Angebot Gebrauch, wie persoenlich.com weiss. «Wir erhalten mehr Freiheiten», begründet NZZ-Sprecherin Seta Thakur diesen Schritt.
NZZ-Gruppe: Weitere Radios verzichten auf die Konzession
Sendet ab 1. Juli ohne Konzession: Radio FM1. (Bild: zVg.)
von Christian Beck

Die AZ Medien geben per 1. Juli 2018 die Konzessionen der beiden Sender Radio 24 und Radio Argovia dem Bakom zurück (persoenlich.com berichtete). Wenig überraschend: «Auch Radio Pilatus und FM1 geben die Konzessionen per 1. Juli zurück. Ob dies auch noch weitere Veranstalter tun werden, wissen wir nicht», sagt Francis Meier, Sprecher beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom), gegenüber persoenlich.com.

Sender, welche die Konzession zurückgeben, müssen keinen konzessionsrechtlichen Leistungsauftrag mehr erfüllen. «Sie sind in ihrer Programmgestaltung frei und haben auch sonst keine Pflichten mehr gegenüber dem Bakom, wie zum Beispiel Berichterstattung», so Meier. Ob sich Nachteile ergeben, müssten die Veranstalter selbst beurteilen. «Aus unserer Optik gibt es keine.»

Für die NZZ-Mediengruppe, der Betreiberin der beiden Radiosender FM1 und Pilatus, überwiegen «nach eingehender Prüfung» die Vorteile. Beide Sender seien im Privatradio-Markt «hoch erfolgreich unterwegs», sagt Seta Thakur, Leiterin der NZZ-Unternehmenskommunikation, auf Anfrage. «Dank der Rückgabe entfällt der staatliche Leistungsauftrag, und die Redaktionen haben freien Handlungsspielraum in der Ausgestaltung der redaktionellen Inhalte. Dies schafft beispielsweise auch neue Potenziale bei der Kooperation mit anderen Sendern.»

AZ Medien und die NZZ-Mediengruppe planen ein gemeinsames Unternehmen mit dem Titel CH Media. Dieser Zusammenschluss wird nun allerdings von der Wettbewerbskommission vertieft geprüft



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Kommentare

  • Giuseppe Scaglione , 26.06.2018 17:25 Uhr
    Man reibt sich die Augen: Radiosender geben ihre Konzessionen zurück an den Staat, senden aber trotzdem weiterhin auf UKW. Mit der Konzession waren eigentlich immer Rechte und Pflichten verbunden. Pflichten: Umfassender Leistungsauftrag, Befolgung der BAKOM-Vorschriften etc. Rechte: Privileg der (praktisch exklusiven) UKW-Verbreitung und somit ein durch den Staat garantierter Konkurrenzschutz. Praktisch: Heute pickt man sich nur noch die Vorteile raus und pfeift auf die Pflichten. Das zeigt, wie absurd Konzessionierungsverfahren sind bzw. waren. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie wir noch vor wenigen Jahren beim BAKOM betteln und ein Gesuch stellen mussten, weil wir aus finanziellen Gründen auf ein einzelnes Info-Gefäss verzichten wollten. Jeder Sender, der aufgrund der Konzessionsvorschriften über Jahre hohe Kosten zu bewerkstelligen hatte, muss sich schön blöd vorkommen. Ich bin zwar kein Jurist, frage mich jedoch, wie weit dieses Vorgehen überhaupt juristisch sauber ist. Normalerweise müssten Konzessionen, die zurück an den Staat gehen, neu ausgeschrieben werden. Ein neues Gesetz ist ja noch nicht in Kraft.
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