25.08.2016

UBI

Zwei Beschwerden gegen «Giacobbo/Müller» abgewiesen

Ein satirischer Beitrag über das christliche Abendmahl habe nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit verstossen. Die Beschwerdeführer ziehen den Gang vor Bundesgericht in Betracht.
UBI: Zwei Beschwerden gegen «Giacobbo/Müller» abgewiesen
Machten sich über die Wandlung der Hostie im katholischen Gottesdienst lustig: Mike Müller und Viktor Giacobbo. (Bild: SRF/Mirco Rederlechner)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat zwei Beschwerden gegen die satirische Sendung «Giacobbo/Müller» des Fernsehens SRF abgewiesen.

Die UBI hatte zwei so genannte Popularbeschwerden, die von jeweils mehr als 20 Personen unterzeichnet worden waren, im Rahmen einer öffentlichen Beratung behandelt. Gemäss UBI ist bei der Satire in Glaubensfragen eine besondere Sorgfalt notwendig.

In der Sendung «Giacobbo/Müller»-Sendung vom 14. Februar ging es um die Aargauer Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot». Die Beschwerdeführer machten geltend, dass Grundrechte nicht beachtet und religiöse Gefühle verletzt worden seien. Zentrale Glaubensfreiheiten seien lächerlich gemacht worden, heisst es in einer Meldung der Nachrichtenagentur SDA.

Gang vor Gericht möglich

Die Beschwerdeführer bedauerten nach der Verhandlung gegenüber kath.ch den Entscheid. Für Katholiken, orthodoxe Christen und Lutheraner gehöre die reale Gegenwart Christi in der Hostie nach den Wandlungsworten im Gottesdienst zum zentralen Glaubensinhalt. Die Beschwerdeführer behalten sich vor, gegebenenfalls den Entscheid ans Bundesgericht zu ziehen. Man warte die schriftliche Begründung ab.

Sachgerechte Meldung

Im Übrigen wies die UBI einstimmig eine Beschwerde gegen eine Nachrichtenmeldung in der Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF vom 13. Februar einstimmig ab. Es ging in der kurzen Meldung um einen tödlichen Zwischenfall in der Stadt Hebron. Israelische Militärs erschossen eine Palästinenserin.

In der Beschwerde wurde kritisiert, dass Radio SRF zu kritisch gegenüber Israel berichte. Gemäss der Beschwerdeinstanz hielt sie Sendung das Gebot der Sachgerechtigkeit ein. Die Meldung habe den Tatsachen entsprochen. (sda/cbe)



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