02.08.2015

Google

Recht auf Vergessen gilt nicht weltweit

Links werden nur aus europäischer Version gelöscht.

Google lehnt es ab, das in Europa geltende "Recht auf Vergessen" weltweit anzuwenden, wie es eine französische Datenschutz-Behörde fordert.

Europas Bürger können seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom vergangenen Jahr unter bestimmten Bedingungen Suchmaschinen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus der Suchergebnisliste verschwinden zu lassen.

Während Google solchen Anträgen auf europäischen Versionen seiner Seiten nachkommt, tauchen die Links auf Seiten wie google.com weiterhin auf.

Das Unternehmen spricht von einer "beunruhigenden Entwicklung". "Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann", hiess es in der Stellungnahme. Ansonsten wäre das Internet nur so frei, wie es das am wenigsten freie Land erlaube.

Obwohl das Urteil auf die Schweiz nicht anwendbar ist, lässt Google auch Anträge aus der Schweiz zu: Seit Ende Mai 2014 gingen laut Google rund 7300 Begehren ein, die fast 25'000 Adressen betreffen. Die Anerkennungsquote liegt bei 44,3 Prozent. (sda)

 



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