30.04.2015

Moneyhouse

Thür zieht mit Verfahren vors Bundesgericht

Die Plattform will nicht alle Empfehlungen des Datenschutzbeauftragen umsetzen.

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür zieht ein Verfahren gegen die Internetplattform Moneyhouse teilweise ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Grund dafür ist, dass Moneyhouse nur einen Teil der Empfehlungen Thürs umsetzen will.

Thür hatte die Geschäftstätigkeit Moneyhouse nach zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung näher unter die Lupe genommen. Moniert wurde von Privatpersonen, dass Moneyhouse ohne deren Einverständnis Daten über Wohnort, Geburtsdatum und Beruf sowie zum Teil auch Angaben über Familie und Liegenschaften veröffentlicht. Dies führte dazu, dass der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zwischen 2012 und 2014 eine umfangreiche, mehrstufige Sachverhaltsabklärung durchführte.

Inzwischen hat Moneyhouse einen Teil der Empfehlungen umgesetzt. Dabei ging es um die Datenrichtigkeit sowie die Information und die Behandlung von Löschungsgesuchen. Andere Empfehlungen will Moneyhouse gemäss Angaben des Datenschutzbeauftragten vom Donnerstag nicht umsetzen. Diese betreffen die Prüfung von Interessensnachweisen bei Bonitätsabfragen, die Zulässigkeit der Suchmaschinen- Indexierung sowie die Frage, ob Moneyhouse Persönlichkeitsprofile bearbeitet.

Deshalb zieht der Datenschutzbeauftrage die umstrittenen Punkte ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Ziel des Weiterzugs sei es, den Persönlichkeitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie die Rechtssicherheit im Bereich der Auskunfteien und des Adresshandels zu stärken. Moneyhouse trägt aus mehreren Quellen Handelsregister- und Firmendaten zusammen und bietet diese über ihre Internetplattform an. Ein Teil dieser Auskünfte ist kostenlos.(sda)



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