01.04.2015

Migros

Einigung mit Mondaine im Markenstreit um M-Watch

Beide werden die Marke "M-Watch" in einem je eigenen Design weiterverwenden.

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Migros und der Solothurner Uhrenproduzentin Mondaine um die Marke M-Watch ist beendet. Die beiden Unternehmen haben sich aussergerichtlich geeinigt und verzichten ausdrücklich auf weitere Klagen.

Migros und Mondaine bestätigten am Mittwoch entsprechende Medienberichte gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Demnach dürfen beide Firmen die Marke M-Watch in einem je eigenen Design weiterverwenden. Details zum Design will die Migros nach Ostern bekanntgeben, wie es auf Anfrage hiess.
 
Der Streit um die Markenrechte an M-Watch war entbrannt, nachdem der Grossverteiler und die Uhrenproduzentin ihre Zusammenarbeit 2010 beendet 
hatten. Laut Mondaine machte die Migros die Markenrechte für sich geltend, obwohl die Solothurner Firma die Marke im Eidgenössischen Markenregister eingetragen hatte. Die Migros wiederum argumentierte, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung das "M" mit der Migros verbinden würde.
 
Im Februar 2013 hatte das Handelsgericht Zürich Mondaine Recht gegeben und der Migros verboten in der Schweiz die Bezeichnung M-Watch gewerblich zu nutzen. Daraufhin hatte der orange Riese den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. Durch die aussergerichtliche Einigung wird ein Urteil der obersten Bundesrichter nun aber hinfällig. (sda)


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