21.09.2014

Swisscom

Gesuch um Kraftloserklärung nicht ausgedienter PubliGroupe-Aktien

Das Verfahren wird voraussichtlich fünf bis sechs Monate dauern.

PubliGroupe schreibt in einer Mitteilung, dass Swisscom aufgrund der Beteiligung von über 98 Prozent, die während des öffentlichen, am 5. September abgeschlossenen Übernahmeangebots erworben wurden, die Kraftloserklärung der sich noch im Publikum befindenden PubliGroupe-Aktien beim Kantonsgericht Waadt beantragt hat.

Swisscom hatte dieses Vorgehen bereits im Prospekt des öffentlichen Kaufangebotes sowie in den Medienmitteilungen vom 29. August respektive 5. September 2014 angekündigt, wie es weiter heisst. Das Verfahren wird voraussichtlich ca. fünf bis sechs Monate dauern, anschliessend werden die nicht angedienten Aktien kraftlos erklärt. Die Minderheitsaktionäre würden mit 214 Franken pro Aktie entschädigt, was dem Angebotsbetrag entspreche. (pd)



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