29.08.2014

Affäre Mörgeli

Ehemann von Iris Ritzmann wehrt sich gegen Zürcher Staatsanwalt

Eberhard Wolff reicht Aufsichtsbeschwerde gegen Andrej Gnehm ein.

Der Ehemann von Professorin Iris Ritzmann, Eberhard Wolff, hat bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft Aufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt Andrej Gnehm eingereicht. Er wirft ihm Verfehlungen in 21 Punkten vor. Gnehm soll mehrfach gegen strafrechtliche Bestimmungen verstossen haben.

Wolff und Ritzmann waren im November 2012 im Zuge der Affäre Mörgeli  in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen die beiden wurde wegen der Weitergabe von zwei unter Verschluss gehaltenen Berichten an den "Tages-Anzeiger" (TA) ermittelt. In beiden Berichten wurde die Arbeit Christoph Mörgelis als Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich stellenweise massiv kritisiert.

Ritzmann und Wolff arbeiteten zu diesem Zeitpunkt beide am Medizinhistorischen Institut. Während Ritzmann zwischenzeitlich angeklagt wurde und Ende November vor Gericht erscheinen muss, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihren Ehemann im vergangenen Juni ein. Bis zum Abschluss der Untersuchungen war Wolff freigestellt worden.

"Beweismittel ignoriert"
Der Wissenschaftler setzt sich nun mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen den untersuchenden Staatsanwalt zur Wehr. Er wirft ihm unter anderem vor, das zentrale entlastende Beweismittel ignoriert und die Strafuntersuchung "ohne hinreichenden Verdacht auf einen Tatbestand" geführt zu haben, wie Wolff am Freitag mitteilte.

Noch in der Einstellungsverfügung habe ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe in der Angelegenheit Mörgeli "intensiven Kontakt" zu mehreren TA- ournalisten gehabt, schreibt Wolff. Dabei habe er lediglich einen kurzen Mailverkehr mit einem Journalisten "in einer völlig anderen Angelegenheit" gehabt.

Dies hätte der Staatsanwalt laut Wolff leicht nachprüfen können. Die Inhalte sämtlicher Mails seien im von der Kantonspolizei sichergestellten Notebook "offen und einfach einsehbar" gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe aber "diese simpelste Ermittlungshandlung über eineinhalb Jahre nicht unternommen".

"Diverse Falschinformationen"
Zudem habe Gnehm "diverse Falschinformationen" an die Medien und die Universität weitergegeben. So habe er mehrfach behauptet, es gebe "klare Hinweise" auf eine Amtsgeheimnisverletzung und Wolff sei "dringend tatverdächtig". Entlastende Faktoren habe Gnehm dagegen verschwiegen.

Nach Ansicht von Wolff steht das Handeln des Staatsanwalts "im Konflikt mit den Grundsätzen der Strafprozessordnung". Im Verlauf der Strafuntersuchung habe Gnehm mehrfach verfassungsmässige Rechte beschnitten.

Nächsten Montag kehrt Wolff nun an die Universität Zürich zurück, wie Uni-Sprecher Beat Müller auf Anfrage sagte. Künftig wird der  Privatdozent als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Populäre Kulturen am Institut für Sozialanthropologie und Empirische Kulturwissenschaft tätig sein. Damit kehre Wolff, habilitierter Kulturanthropologe, in sein ursprüngliches Arbeitsgebiet zurück.

Mörgeli zeigt Regine Aeppli an

Gleichentags meldete sich auch Christoph Mörgeli zu Wort: Er zeigte SP-Bildungsdirektorin Regine Aeppli wegen Amtsmissbrauchs an. Aeppli habe öffentlich gesagt, dass er, Mörgeli, an der Universität aus politischen Gründen ein Thema sei, teilte er TeleZüri mit. Sie habe von "diesem Herrn" Mörgeli geredet und ihn als "Problem" bezeichnet. Weiter soll sie dazu aufgerufen haben, den SVP-Nationalrat abzuwählen. "Frau Aeppli hat den Abschussbefehl gegen mich gegeben, obwohl sie dazu gar nicht berechtigt war."

 Auf Aeppli könnte aber auch unabhängig von Mörgelis Anzeige ein Verfahren zukommen: Bei der Geschäftsleitung des Kantonsrats ist Anfang Juli ein 
Ermächtigungsgesuch der Oberstaatsanwaltschaft eingegangen. Sie will gegen Aeppli von Amtes wegen eine Untersuchung einleiten - ebenfalls wegen 
Amtsmissbrauchs. Ob gegen Aeppli ermittelt wird, muss der Kantonsrat entscheiden. (sda)



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