09.03.2006

comedia

Aufhebung von Geheimnisverletzung wird unterstützt

Straftatbestand gehöre abgeschafft.

Der Strafgesetzartikel 293 stellt JournalistInnen unter Strafe, die geheime oder vertrauliche Informationen aus Verwaltung und Politik veröffentlichen. Nationalrat Josef Lang nimmt mit der heute eingereichten Motion zur Aufhebung von StGB 293 einen neuen Anlauf, um gemässs comedia einen langjährigen Missstand zu beheben. Die Mediengewerkschaft unterstützt das Anliegen, das die Arbeit der JournalistInnen erleichtere und ein weiteres Hindernis gegen die Medienfreiheit beseitigte.

Die letzten Bemühungen, den Strafartikel 293 - der Spiegel eines veralteten Staats- und Medienverständnisses - aufzuheben, datieren aus dem Jahre 1997. Damals scheiterten die Vorstösse sehr knapp. Seither hat sich gemäss comedia durch mehrere Aufsehen erregende Verurteilungen von Medienschaffenden und durch internationale Missbilligung (insbesondere die neueste Intervention des OSZE-Medienbeauftragten) gezeigt, dass der Strafartikel die Medienfreiheit in unzulässiger Weise einschränke. Im übrigen hätten die Indiskretionen aus Verwaltung und Politik durch den Artikel nicht abgenommen.



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