26.01.2015

Bezirksgericht Zürich

Pressefotograf vs. Zürcher Stadtpolizisten

Zwei Freisprüche für Polizisten.

Freisprüche für zwei Zürcher Stadtpolizisten, die nach einer Auseinandersetzung mit einem Pressefotografen unter anderem des Amtsmissbrauchs beschuldigt worden sind. Das Bezirksgericht Zürich stufte das Vorgehen der Polizisten am Montag als verhältnismässig ein.

Die Polizisten waren des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung, und der Körperverletzung beschuldigt. Gemäss Gericht aber haben sie ihre Amtspflicht erfüllt, als sie den Fotografen Klaus Ròzsa kontrollieren wollten. Dieser habe sie in einer Amtshandlung behindert.

Zudem habe er "zwei Hüte" getragen - zum einen jenen eines Pressefotografen, zum anderen einen als Sympathisant der damaligen Besetzer des ausgedienten Hardturm-Stadions. Er sei kein "stummer, neutraler Beobachter" gewesen, sondern habe die Polizisten verunglimpft.

Die Verletzungen, die Ròzsa geltend machte, habe er sich zugezogen, als er sich den Polizisten widersetzte. Das Gericht sprach den beiden Beschuldigten Prozessentschädigungen von je 20'000 Franken zu.

Am 4. Juli 2008 waren Linksaktivisten in das ausgediente Hardturm-Stadion eingedrungen, um dort eine Veranstaltung zu organisieren. Die anrückenden Polizisten wurden mit Flaschen und Steinen beworfen. Vor dem Stadion verfolgte Ròzsa das Ganze mit der Kamera. Dabei kam es zur Auseinandersetzung mit den Polizisten.

Der Fall hat die Gerichte schon mehrfach beschäftigt. Das Zürcher Obergericht korrigierte einen Schuldspruch des Bezirskgerichts gegen Ròzsa unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte zu Gunsten des Foto-Journalisten. Und das Bundesgericht wies die Staatsanwaltschaft an, das eingestellte Verfahren gegen die beiden Polizisten wieder aufzunehmen. (sda)



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