24.11.2014

Blick

Journalist fordert vor St. Galler Kantonsgericht Freispruch

Polizeifotos auf illegalem Weg erhalten.

Ein "Blick"-Journalist soll 2011 nach einem Vergewaltigungsfall in St. Gallen illegal Polizeibilder beschafft haben. Das Kreisgericht Wil verurteilte ihn deswegen zu einer bedingten Geldstrafe. Vor dem Kantonsgericht forderte der Journalist am Montag einen Freispruch.

Das Urteil wird voraussichtlich am Dienstag bekanntgegeben. Der "Blick" hatte im Mai 2011 über die Verhaftung zweier Taxifahrer in St. Gallen berichtet, denen Vergewaltigungen vorgeworfen wurden. Der Bericht war mit Fotos der Tatverdächtigen bebildert. Einer der beiden abgebildeten Männer war aber unschuldig.

Ein Kantonspolizist hatte die Fotos einem Privatdetektiv gegeben und damit das Amtsgeheimnis verletzt. Der Privatdetektiv wiederum soll vom "Blick"-Journalisten zur illegalen Bilderbeschaffung angestiftet worden sein. Das Kreisgericht Wil verurteilte 2013 alle drei Beteiligten zu bedingten Geldstrafen.

Detektiv und Polizist akzeptierten Strafen
Der Detektiv (240 Tagessätze) und der Polizist (45 Tagessätze) akzeptierten ihre Strafen. Beide arbeiten heute nicht mehr in ihren damaligen Berufen. Der Journalist focht seine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen an, so dass sich jetzt das Kantonsgericht mit dem Fall befassen musste.

Die Fragen des Gerichtsvorsitzenden beantwortete der Journalist nur teilweise. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Journalist habe weder gewollt noch gewusst, dass der Privatdetektiv einen Polizeibeamten zur Amtsgeheimnisverletzung anstiftete. Er habe den Detektiv lediglich gefragt, ob er etwas über den Fall wisse.

Schadenersatz und Genugtuung 
Der Anwalt des zu Unrecht in der Zeitung angeprangerten Taxifahrers machte vor Gericht eine Schadenersatzforderung von 10'000 Franken geltend. Zudem verlangte er für seinen Mandanten 20'000 Franken Genugtuung. Die Veröffentlichung der Fotos sei eine "äusserst krasse" Persönlichkeitsverletzung gewesen.

Der Staatsanwalt beantragte dem Kantonsgericht, die Berufung des Journalisten abzuweisen. Der "Blick"-Mitarbeiter habe gewusst, dass der Privatdetektiv - selber ein ehemaliger Polizist - gute Kontakte zur Polizei hatte. Der Detektiv habe der Boulevardzeitung auch in einem andern Fall Informationen aus Polizeiquellen geliefert. (sda)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426