09.05.2008

SRG

Bund bewilligt keine Kurznummer für Wetterdienst

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bakom-Entscheid.

Die SRG hatte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) 2006 darum ersucht, ihr eine Kurznummer zuzuteilen, um Wetter- und Prognoseinformationen auf dem Telefon-Festnetz aufzuschalten. Sie machte unter anderem geltend, dass MeteoSchweiz mit seiner 162-Nummer über einen Wettbewerbsvorteil verfüge.

Das Bakom wies das Gesuch jedoch ab, was auf Beschwerde der SRG nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Laut dem Urteil der Berner Richter können Kurznummern nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur noch für Informationen beansprucht werden, die dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dienen.

Das sei bei der allgemeinen Wetterprognose nicht der Fall. Auch MeteoSchweiz würde damit heute keine Kurznummer mehr erhalten. Übergangsrechtlich sei MeteoSchweiz die Nutzung der 162-Nummer aber noch ausdrücklich gestattet worden. MeteoSchweiz müsse die Nummer erst abgeben, wenn sie selber darauf verzichte oder jährlich weniger als 500'000 Anrufe erhalte.

Die Übergangsregelung sei wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden und verstosse nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Auch eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit der SRG sei nicht ersichtlich. Im übrigen sei aufgrund des veränderten Informationsverhaltens der Bevölkerung davon auszugehen, dass das Ende der Nutzung der 162- Nummer durch MeteoSchweiz mehr oder weniger absehbar sei. Ob die SRG den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen wird, steht laut ihrem Anwalt noch nicht fest. (sda)



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