Der frühere Schweizer Banker Rudolf Elmer durfte von "finews.ch" als "Verräter" und "Datendieb" bezeichnet werden. Der Presserat wies eine Beschwerde Elmers gegen das Internetportal ab.
Der Presserat stellte fest, dass "finews.ch" mit der Veröffentlichung des Artikels "Schicksalsjahre für Verräter" die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" nicht verletzt hat.
Die Beschwerde war die dritte des ehemaligen Managers der Bank Julius Bär, die der Presserat abwies. Der Presserat wies darauf hin, dass er nicht befugt sei, die strafrechtlich erhobenen Vorwürfe gegen Elmer juristisch zu bewerten. Zudem wurden die bemängelten Begriffe aus Sicht des Presserats umgangssprachlich verwendet.
Der Banker war Anfang Jahr wegen Urkundenfälschung und Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurde Elmer vom Bezirksgericht Zürich für die Übergabe von geheimen Daten an die Enthüllungsplattform WikiLeaks im Jahr 2008. Elmer zog das Urteil an die nächste Instanz weiter. (sda)