28.08.2015

Öffentlichkeitsgesetz

Thurgauer Regierung gegen mehr Transparenz

Medienschaffende bedauern den Entscheid.

Der Thurgauer Regierungsrat lehnt die Einführung eines kantonalen Öffentlichkeitsgesetzes ab. Dies schreibt er in einer Stellungnahme an das Kantonsparlament, den Grossen Rat.

Am 29. September 2014 forderten der grünliberale Kantonsrat Ueli Fisch und 26 Mitunterzeichnende in einer Motion die Thurgauer Regierung auf, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu unterbreiten.

Die Thurgauer Regierung schreibt in ihrer Antwort, dass ein Öffentlichkeitsgesetz "mit Sicherheit zu einem Mehraufwand für die kantonale Verwaltung und die Gemeinden" führe. Der administrative Mehraufwand sei sowohl bis zur Einführung als auch im anschliessenden Betrieb gross. Ausserdem sei die Transparenz der Behördentätigkeit bereits mit den heutigen Regelungen weitgehend erreicht.

Der Verein "Öffentlichkeitsgesetz.ch", in dem Medienschaffende der Deutsch- und Westschweiz organisiert sind, bedauert diesen Entscheid, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Es entspreche nicht den heute allgemein anerkannten Standards für eine gute Regierungsführung, wenn Regierungs- oder Verwaltungsstellen darüber entscheiden, welche Informationen öffentlich gemacht werden sollen und welche unter Verschluss bleiben, lässt der Verein mitteilen. (ruh/pd)



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