30.01.2013

Reporter ohne Grenzen

Organisation beklagt abnehmende Medienvielfalt in der Schweiz

Fällt auf Platz 14 zurück.

Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) hat die abnehmende Medienvielfalt in der Schweiz kritisiert. In der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit von ROG belegt die Schweiz den 14. Platz - im Vorjahr war es noch Rang 8. Das bedeute zwar nicht, dass sich die Presse- und Informationsfreiheit in der Schweiz massiv verschlechtert habe, schrieb ROG Schweiz in einem am Mittwoch veröffentlichten Communiqué. Grundsätzlich stehe die Schweiz im internationalen Vergleich gut da.

Beispielsweise die andauernde Medienkonzentration sei aber zu bemängeln. "Manche Medienunternehmen sind stark gewachsen, kleinere sind verschwunden", heisst es. Es gebe im Printbereich mehr Kopfblätter. Zudem sei der Prozess der Konzentration mit Mantelausgaben und Zusammenarbeiten zwischen Redaktionen weiterhin im Gange, vor allem auf der Ebene der Regionalzeitungen. Informationsfreiheit bedeute auch die Möglichkeit, möglichst viele verschiedene Stimmen zu hören und zu lesen. Diese Stimmenvielfalt verringere sich durch die Medienkonzentration.
 
Auch die Konvergenzprozesse sind auf der Mängelliste der ROG-Experten aufgeführt. Durch das Zusammenlegen von Print- und Onlineredaktionen werde "aus dem Potenzial von zwei Stimmen nun eine Stimme". Ausserdem sei mit der Konvergenz oft ein Stellenabbau verbunden, was für die Medienschaffenden mehr Arbeit und mehr Stress bedeuten könne.
 
Zudem wiesen die Experten darauf hin, dass in der Deutschschweiz im Printbereich kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) existiere. Auch das bestehende Mantelabkommen in der Romandie wurde letztes Jahr vom Verlegerverband Médias Suisse gekündigt. Wie im vergangenen Jahr kritisierten die Experten zudem die mangelnde Zugänglichkeit von Ämtern und Behörden beziehungsweise der entsprechenden Akten und Dokumente.
 
Zwar würden die meisten Kantone das Öffentlichkeitsprinzip kennen: "Dennoch funktioniert ein Teil der Kantone und Gemeinden noch nach dem Geheimhaltungsprinzip", schreibt die Organisation. Weiter klammere das 2006 in Kraft getretene Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) wichtige Bereiche wie die Schweizerische Nationalbank, die Eidgenössische Bankenkommission und das Schweizer Parlament vom Öffentlichkeitsprinzip aus.
 
"Auch dort, wo es gelten würde, wird es teilweise nur mangelhaft umgesetzt", schreibt ROG Schweiz. Zwar könnten sich Medienschaffende in solchen Fällen an eine Schlichtungsstelle wenden, doch diese Stelle sei überlastet. Schliesslich sei der Einfluss von Lobbyisten und Rechtsvertretern auf Redaktionen weiterhin gross. Es komme immer wieder vor, dass Interessensvertreter und Anwälte Druck auf Redaktionen ausüben und Klagen androhen.
 
Das könne auch zu einer Art vorauseilender Selbstzensur führen. Gerade in einer Zeit, in denen die Werbeeinnahmen zurückgingen, bestehe das Risiko, dass Medienunternehmen dem Druck nachgäben. (sda)


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