24.04.2014

Radio Argovia/Radio Grischa

Definitive Konzession erhalten

Bundesverwaltungsgericht schmettert Schawinskis Beschwerde ab.
Radio Argovia/Radio Grischa: Definitive Konzession erhalten
Die Radios Argovia und Grischa verfügen nun definitiv über eine Lokalradiokonzession. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden von Medienunternehmer Roger Schawinski als gegenstandslos abgeschrieben.
 
Damit endet ein fünf Jahre dauernder Verfahrensstreit. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Beschwerde mit der Begründung für gegenstandslos erklärt, wonach ein ursprünglich eingereichtes Konzessionsgesuch nicht mehr geändert werden dürfe, teilte Radio Argovia am Donnerstag mit.
 
Ein Konzessionsgesuch sei höchstpersönlicher Natur, so dass ein Parteiwechsel, die Veränderung der Besitzstruktur sowie der Finanzierung unzulässig seien, wird aus dem Entscheid in der Medienmitteilung zitiert.
 
Der Beschwerdeführer hatte sich zu Änderungen veranlasst gesehen, nachdem er mit der Konzession für Radio 105 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine zweite Konzession neben jener für Radio 1 erhalten hatte. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) erlaubt jedoch nicht mehr als zwei Radiokonzessionen pro Eigentümer.
 
Endlich Klarheit
Das UVEK hatte 2013 die Vergabe der Konzessionen an Radio Argovia des Verlegers Peter Wanner und Radio Grischa unter dem Dach der Somedia ein zweites Mal bestätigt.
 
"Wir sind froh, dass die Sache entschieden ist", wird Verleger Wanner in einer Medienmitteilung zitiert. Er freue sich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio Argovia, dass diese Unsicherheit endlich vorbei sei. (sda/pd)
 
Bild: Radio Argovia


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