01.07.2015

RTVG

Beschwerden aus Basel-Landschaft und Zürich

Das Bundesgericht muss sich mit der Abstimmung vom 14. Juni befassen.

Beim Bundesgericht sind aus den Kantonen Basel-Landschaft und Zürich Beschwerden gegen das RTVG eingegangen. Auf jene aus Zürich trat das Bundesgericht im ersten Anlauf nicht ein. Es überwies die Beschwerde deshalb - neben zwei weiteren - an die Zürcher Regierung. Diese wies alle ab. Nun ist das Bundesgericht als Beschwerdeinstanz zuständig. Die Einzelperson aus dem Baselbiet startete ihren ersten Beschwerdeanlauf direkt bei der dortigen Regierung, die nicht darauf eintrat. Beide Beschwerden liegen nun beim Bundesgericht, wie der Medienbeauftragte Peter Josi bestätigt.

Die Baselbieter Regierung begründete ihren Entscheid mit einem Urteil des Bundesgerichts, wonach eine Kantonsregierung nicht die Kompetenz habe, Rechtsbegehren zu beurteilen, die auf Massnahmen zielen, die ausserhalb des Kantons wirken würden. Der Beschwerdeführer hatte gefordert, dass das Resultat der Abstimmung vom 14. Juni landesweit überprüft werden müsse. Stimmrechtsbeschwerden wurden auch in den Kantonen Bern und Luzern eingereicht, wobei alle von den Regierungen abgewiesen wurden. Das neue RTVG wurde mit mit rund 3500 mehr Ja- als Nein-Stimmen angenommen. Auf Bundesebene handelt es sich um eines der knappsten Abstimmungsergebnisse. (sda)



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