23.04.2015

SRF

Kassensturz hat Streit mit Spreitenbach

Gemeindeammann Schmid erwirkte superprovisorische Verfügung.

Das Bezirksgericht Baden hat der Sendung "Kassensturz" von SRF mittels superprovisorischer Verfügung verboten, ein im Februar ausgestrahltes Interview mit dem Spreitenbacher Gemeindeammann Valentin Schmid noch einmal zu senden respektive es im Internet zu belassen.

Hintergrund dafür ist die Berichterstattung des "Kassensturz" über einen Sozialhilfebezüger in der Gemeinde Spreitenbach. Die Gemeinde soll den Mann laut SRF-Recherchen gedrängt haben, sich sein Altersguthaben auszubezahlen statt Sozialhilfe zu beziehen.

Der Fall wurde mehrfach thematisiert. Dabei kam auch der Spreitenbacher Gemeindepräsident zum Wort, der die Sache natürlich anders darstellte. Der "Kassensturz" griff das Thema wieder auf und wollte den Gemeindepräsidenten erneut befragen.

Diesem riss der Geduldsfaden. Er erwirkte beim Bezirksgericht Baden mit einer superprovisorischen Verfügung, dass sein früheres Interview vom Fernsehen nicht mehr verwendet werden darf.

Gegen diesen gerichtlichen Eingriff in die Medienfreiheit wehren sich die Fernsehmacher. Sie bezeichnen den Eingriff als Schnelljustiz, die krass verfassungswidrig sei und eindeutig gegen das Gesetz verstosse.

Superprovisorische Verfügungen werden dann ausgesprochen, wenn der Kläger glaubhaft darlegen kann, dass damit eine unmittelbare Gefährdung eines Rechtsguts abgewendet wird.

Wird eine solche Massnahme angeordnet, lädt das Gericht zur Verhandlung vor oder gibt dem Gesuchsgegner Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Anschliessend entscheidet es definitiv über das Gesuch. (sda)

Die offizielle Stellungnahme des Schweizer Fernsehens finden Sie hier.



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