01.02.2015

SRF

UBI heisst Beschwerde gegen "Kassensturz" gut

Beitrag "Zahnarztpfusch" sei nicht sachgerecht gewesen.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen vom Freitag beriet die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) über den Beitrag "Zahnarztpfusch", der am 20. Mai 2014 in der Sendung "Kassensturz" ausgestrahlt wurde. Darin wurde die Frage der Haftung bei missglückten Zahnoperationen an einem konkreten Beispiel thematisiert.

Eine in einer Aarauer Zahnklinik durchgeführte Operation für ein Implantat führte bei der betroffenen Frau zu bleibenden Schäden. Die UBI kam zum Schluss, dass sich das Publikum zu den im Beitrag erörterten Haftungsfragen keine eigene Meinung bilden konnte. Wesentliche Fakten wie das schon laufende haftpflichtrechtliche Verfahren der Geschädigten gegen die Zahnärztin welche die missglückte Operation vorgenommen hatte und in der Zwischenzeit nicht mehr in der Aarauer Zahnklinik tätig ist, wurden im Beitrag nicht erwähnt.

Die UBI hat die entsprechende Beschwerde eines im Beitrag gezeigten Zahnarztes aus der Aarauer Zahnklinik deshalb wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots gutgeheissen.

Einstimmig abgewiesen hat die UBI zwei Beschwerden gegen Sendungen, in welchen die Drogenpolitik im Zentrum stand. Zur Sendung "Club" von Fernsehen SRF zum Thema "Legal kiffen - Städte machen Druck" konnte sich das Publikum aufgrund der in der Diskussion vermittelten Fakten und Ansichten eine eigene Meinung bilden. Es war nicht notwendig, darauf hinzuweisen, dass die an der Diskussion teilnehmende ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss während ihrer Amtszeit die Produktion von einheimischem Hanf unterbunden hatte, wie dies in der Beschwerde geltend gemacht wurde.

Ebenfalls keine Bestimmungen verletzte eine Sendung von "Temps Présent" von RTS über das Ende einer prohibitiven Drogenpolitik. Der Thesencharakter des Films war aufgrund der transparenten Gestaltung und des Vorwissens des Publikums klar als solcher erkennbar. Er verletzte auch nicht den rundfunkrechtlich gebotenen Schutz Minderjähriger. Eine überspitzte Bemerkung gegen das Parlament stellte im Rahmen der ganzen Sendung einen Mangel in einem Nebenpunkt dar. (sda)



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