22.07.2014

Suhrkamp

Miteigentümer Barlach erzielt Etappensieg am Bundesgericht

Die oberste Deutsche Instanz hob zwei Beschlüsse des Landgerichts Berlin auf.

Im Streit um die Sanierung des angeschlagenen Suhrkamp-Verlages hat dessen Miteigentümer Hans Barlach beim Bundesgerichtshof (BGH) einen  Etappensieg errungen. Das oberste deutsche Gericht hob nach eigenen Angaben vom Montag zwei Beschlüsse des Landgerichts Berlin auf.

Das Landgericht hatte im Februar und im April eine Beschwerde Barlachs gegen den Insolvenzplan des Traditionsverlags abgewiesen. Der mit Verlagschefin Ulla Unseld-Berkewicz verfeindete Barlach wehrt sich gegen das Sanierungskonzept, mit dem die Suhrkamp-KG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Er verlöre damit weitreichende Mitspracherechte.

Der BGH wies die Sache an das Landgericht zurück. "Das Landgericht hat nunmehr umfassend über die Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde der Medienholding zu befinden", heisst es in einer Mitteilung des Gerichts. Zum Sanierungsplan an sich äusserte  das Gericht sich der Mitteilung zufolge nicht.

Verlag setzt seine Arbeit wie gehabt fort
Der Verwaltungsratsvorsitzende von Barlachs Medienholding, Carl Ulrich Mayer, sagte der Nachrichtenagentur dpa, der BGH sehe die Insolvenz in der vorliegenden Situation als nicht notwendig an.

Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil zeigte sich dagegen zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin den Insolvenzplan bestätigen wird. "Der Verlag rechnet mit einer diesbezüglichen Entscheidung innerhalb der nächsten Monate. Bis dahin setzt der Verlag seine Arbeit wie gehabt fort", sagte die Sprecherin.

Hans Barlach, Hamburger Medienunternehmer und Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, ist mit 39 Prozent an dem Traditionsverlag beteiligt, die Verlegerwitwe Unseld-Berkewicz hält 61 Prozent. Die beiden sind seit Jahren zutiefst zerstritten und bekämpfen sich mit allen juristischen Mitteln. (sda)

 



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