16.12.2015

Swisscom/SRG/Ringier

"Die Weko hat weitsichtig und zukunftsorientiert entschieden"

Obwohl die Werbeallianz von der Weko grünes Licht erhalten hat, darf die SRG die neuen Werbemöglichkeiten der gemeinsamen Vermarktungsfirma mit Swisscom und Ringier vorläufig nicht nutzen. Was bedeutet dieses Verbot des Bundesamtes für Kommunikation für das Joint Venture? Gegenüber persoenlich.com erklärt Martin Schneider den Stand der Dinge. Er ist derzeit CEO von Publisuisse und übernimmt ab dem neuen Jahr die Geschäftsführung der Werbeallianz.
Swisscom/SRG/Ringier: "Die Weko hat weitsichtig und zukunftsorientiert entschieden"
von Redaktion persoenlich.com
Herr Schneider, haben Sie ebenfalls am Mittwoch vom Weko-Entscheid erfahren oder schon vorher?
Die Weko hat uns gestern Abend über ihren Entscheid vorinformiert. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise in solchen Verfahren.
 
Was bedeutet dieser Entscheid?
Man kann diesen Entscheid als medienhistorischen Schritt bezeichnen. In Zeiten derart grosser Veränderungen braucht es neue Formen der Kooperation, unternehmerischen Mut – und strategische Weitsicht. Die Digitalisierung revolutioniert viele Branchen, da branchenfremde Player vollkommen neue Ansätze lancieren. Weltweit tätige Technologiekonzerne dringen immer stärker in den Werbemarkt ein und sichern sich in der Schweiz wachsende Marktanteile. Dieser Herausforderung kann sich die SRG nun gemeinsam mit Swisscom und Ringier stellen. Wir können neue Werbeformen und Angebote realisieren, die den Bedürfnissen unserer Werbekunden entsprechen. Das wird mit dem neuen Unternehmen möglich! Dies alles beinhaltet dieses Vorhaben. Die Weko hat so gesehen weitsichtig und zukunftsorientiert entschieden.
 
Wie wichtig ist der Weko-Entscheid im Vergleich zum noch ausstehenden des Bakoms?
Schon von allem Anfang war klar, dass die Genehmigung der neuen Vermarktungsfirma ein zweistufiger Prozess ist. Die Weko hat dabei die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Aspekte - also Marktbeherrschung, mögliche Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs - untersucht und dem Joint Venture grünes Licht erteilt. Das Bakom prüft gemäss Artikel 29 des Radio- und Fernsehgesetz’, ob durch die neue Vermarktungsorganisation die Erfüllung des Programmauftrags der SRG oder die Stellung anderer schweizerischer Medienunternehmen beeinträchtigt werden könnten.
 
Auch wenn der Bakom-Entscheid noch aussteht: Ursprünglich wollen ja ab Januar mit dem Joint Venture starten. Wo genau stehen Sie in der Vorbereitung?
Wir haben nie gesagt, dass das Joint Venture ab Januar startet. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit war schon immer für das zweite Quartal 2016 geplant – immer unter Vorbehalt eines positiven Bescheids der Weko und des Bakom. 
 
Wo wird der Hauptsitz des Unternehmens sein?
Der Hauptsitz ist noch nicht definiert.
 
Heisst das Projekt noch immer "Tell" oder ist bereits ein definitiver Name bekannt?
Der Namen der neuen Firma ist noch nicht bekannt.
 
Haben Sie für die Ausarbeitung der neuen Identität eine Agentur beauftragt?
Für die Entwicklung der Corporate Identity respektive des Corporate Design arbeiten wir mit der Agentur "Hotz Brand Consultants" zusammen.
 
Ihr designierter Stellvertreter Thomas Passen ist überraschend abgesprungen. Wie gross ist der Verlust von Know-how?
Ein personeller Wechsel zu einem bereits fortgeschrittenen Zeitpunkt eines Projektes ist natürlich immer ein Verlust - es war für das Projekt aber nie gefährdend. Mit vereinten Kräften konnten wir im Team sicherstellen, dass kein Vakuum entstanden ist. Das Teamwork hat hervorragend funktioniert, und ich danke allen, die ihren Teil beigetragen haben. 
 
Ist bereits ein Nachfolger bestimmt?
Nein.
 
Was bedeutet es nun, dass das Bakom Ihnen vorerst verbietet, von den Werbemöglichkeiten des Joint Ventures zu profitieren?
Es war für die SRG immer klar, dass die neue Vermarktungsorganisation erst nach Abschluss der laufenden Prüfung durch das Bakom aktiv am Markt auftreten kann. Mit der Befristung der vorsorglichen Massnahme durch das Bakom bis längstens Ende März 2016 entsteht für uns eine willkommene Planungssicherheit.
 
Fragen: Edith Hollenstein, Bild: zVg
 


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