05.05.2013

SRG

Weko äussert Bedenken gegen generelle Haushaltsabgabe

Mangelnde Wahlmöglichkeit in der Kritik.

 

Der Bundesrat ist daran, die Rahmenbedingungen für die SRG neu zu gestalten. In einem ersten Schritt hat er die Senderkette diese Woche ermächtigt, künftig im Internet auch Texte anzubieten, die keinen Bezug zu den Radio- und TV-Sendungen haben (persoenlich.com berichtete). Und statt der heutigen Radio- und TV-Gebühr soll künftig eine generelle Haushaltabgabe erhoben werden, unabhängig davon, ob in einem Haushalt ferngesehen und Radio gehört wird oder nicht.

Gegen diesen Schritt regt sich nicht nur bei SVP und FDP Widerstand, auch die Wettbewerbs­kommission (Weko) äussert Bedenken: "Das ist ein zusätzlicher staatlicher Eingriff, der dem Bürger die Wahlmöglichkeit nimmt", sagt Direktor Rafael Corazza der "NZZ am Sonntag". Man müsse sich daher gut überlegen, ob ein solcher Systemwechsel gerechtfertigt sei. Ihre Antwort hat die Weko bereits in der Ämterkonsultation sowie in der Vernehmlassung gegeben: Der Eingriff sei "nicht genügend motiviert", schreibt sie dort. Der Bundesrat müsse zumindest darlegen, dass der wirtschaftliche Nutzen des neuen Systems so gross sei, dass er die Beschränkung der Wahlfreiheit rechtfertige.

Die Skepsis der Wettbewerbshüter betrifft indes nicht nur die Gebührenfrage, sondern ganz allgemein die Stellung der SRG. Deren Sonderstatus als Anbieter mit Staatsauftrag und Empfangsgebühren lasse sich nur rechtfertigen, wenn ein Marktversagen vorliege, sagt Corazza, wenn also gewisse erwünschte Inhalte ohne Regulierung nicht zum Konsumenten gelangten. Worin dieses Marktversagen im Medienmarkt bestehe, werde im Bericht indes nicht näher erläutert. (NZZaS)



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