18.11.2015

Lobbying

Kein Register für den Bundeshaus-Zugang

Lobbyisten müssen sich auch künftig nicht akkreditieren lassen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) will nichts wissen von einer neuen Regulierung für Lobbyisten. Mit Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Verena Diener (GLP/ZH) sprach sie sich gegen eine parlamentarische Initiative von Ständerat Didier Berberat (SP/NE) aus. Er forderte, dass sich Lobbyisten akkreditieren lassen müssen, wenn sie Zutritt zum Bundeshaus wollen.

Es handelt sich nicht um den ersten Versuch, neue Regeln für Lobbyisten zu erlassen. Zuletzt ist ein Vorstoss von Andrea Caroni (FDP/AR) gescheitert. Auch er hatte ein Akkreditierungssystem vorgeschlagen.

Heute kann jedes Parlamentsmitglied zwei Zugangspässe für das Bundeshaus vergeben. Diese Badges gehen auch an Vertreter von Unternehmen und Verbänden, die so im Bundeshaus für ihre Anliegen werben können. Die SPK möchte es dabei belassen. Von einer Akkreditierung sei nur ein geringer Gewinn an Transparenz zu erwarten, argumentieren die Gegner. Die Anwesenheit von Lobbyisten stelle nur einen kleinen Teil der Lobbytätigkeit dar.

Berufsbezeichnung "Berater" reicht nicht mehr

Jedoch sollen Mitglieder von National- und Ständerat künftig etwas mehr Transparenz zeigen. Künftig müssen sie nicht nur ihren Beruf, sondern auch den Arbeitgeber und die Funktion angeben. Die SPK hat sich für diese kleine Änderung ausgesprochen. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen hiess sie eine parlamentarische Initiative von Marianne Streiff (EVP/BE) gut, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Schwesterkommission des Nationalrates kann nun eine Ergänzung der Offenlegungsbestimmungen ausarbeiten.

Mit der neuen Regelung sollen nichtssagende Angaben wie "Berater" oder "Geschäftsführerin" vermieden werden. Das sei ein kleiner, aber sinnvoller Schritt in Richtung Transparenz. (sda)



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