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Der Bundesrat will mit einer Revision des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Unberechtigte davon abhalten, mit der Euro 2008 zu werben. Am Mittwoch hat er einen Entwurf zum Schutz vor "Schmarotzerwerbung" veröffentlicht ("persoenlich.com" berichtete). Gegen das Gesetz wird in der Branche bereits Kritik laut. So hat Marc Schwenninger, Rechtskonsulent des Verbands Schweizer Werbung, am Donnerstag in einem Schreiben an die Verbandsmitglieder dargelegt, weshalb die geplante Bestimmung aus seiner Sicht "höchst problematisch" ist.
Schwenninger hat den Eindruck, dass der Bund der UEFA und seinen Sponsoringpartnern ein Monopolrecht einräumen will, dass ihnen nicht zusteht. Ambush-Marketing sollte erst dann als unlauter gelten, wenn der Werbetreibende nicht die Rechte einer geschützten Marke verletzt, findet der Markenrechtsexperte. Oder etwa den falschen Eindruck kommuniziert, er sei Sponsor des Anlasses.
Schwenninger beruft sich in seiner Argumentation mitunter auf ein Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs. Dieses hielt vor Kurzem fest, dass der Begriff "Fussball WM 2006" keine geschützte Marke sein kann, da er bloss eine Bezeichnung für eine Sportveranstaltung ist ("persoenlich.com" berichtete). "Somit ist dieser Begriff im geschäftlichen Verkehr frei benutzbar", urteilt Schwenninger. Er sieht keine grösseren Unterschiede zwischen der Rechtlage in Deutschland jener in der Schweiz. Dazu kommt: Der im Gesetzesentwurf verankerte Begriff "Schmarotzerische Werbung" erachtet der Jurist als unklar und nicht dazu geeignet, einen neuen Straftatbestand einzuführen.
Die neuen Bestimmungen würden eine ganze Reihe von Werbekampagnen treffen, die derzeit laufen. So etwa die Panasonic-Kampagne, die ihre Fernseher mit einer Kampagne mit dem Claim "Das Runde muss in das Eckige" bewirbt. "Nach den Erläuterungen im Begleitbericht soll das wohl unzulässig sein", erklärt Schwenninger. Er vermutet, dass nicht nur die Uefa, sondern auch die Fifa beim Bundesrat für das neue Gesetz lobbyiert hat. Ob Schweizer Werbung sich Schwenningers Auffassung anschliesst, ist noch nicht sicher. Der Verband will sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Gesetzesentwurf befassen.
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