|
Im Verlauf der Woche wird der Bundesrat voraussichtlich die Must Carry Liste mit den TV-Sendern präsentieren, welche die Cablecom im analogen Netz behalten muss. Der Privatsender U1 hat bereits erfahren, dass er auf dieser Liste fehlen wird -- und dies obwohl er eine Schweizer Konzession mit einer Gültigkeit bis 2013 hat. Die Cablecom habe mit Schreiben vom 22. 02. 2007 den Vertrag über die Verbreitung des Programms mit U1 TV gekündigt, liess der Privatsender am Montag in einer Mitteilung verlauten.
Die Cablecom bestätigt gegenüber "persoenlich.com" die Kündigung: "Wir haben den Vertrag nicht verlängert, um uns die Möglichkeit offenzuhalten, den Sender U1 vom analogen in den digitalen Bereich zu verschieben. Neben dem Vertrag von U1 wird auch der Vertrag mit dem Shoppingsender HSE24 nicht verlängert", erklärt Cablecom-Sprecher Martin Wühtrich. Die vorsorgliche Kündigung sei erfolgt, da die Cablecom nach einer Intervention des Bundesrates die beiden Sender Rai Uno und France 2 nicht ins Digitalnetz verschieben darf. Einen endgültigen Entscheid will die Kabelnetzbetreiberin jedoch erst nach dem definitiven Beschluss des Bundesrates fällen.
Beim Schlieremer Sender ist man erbost über das Vorgehen der Regierung:
"Damit greift der Bundesrat in bestehende Rechte ein und setzt gleichzeitig Art. 17 der Bundesverfassung ausser Kraft", schreibt er. U1 ist der Ansicht, dass der Bundesrat mit der Schaffung von Kategorien für Fernsender Zensur ausübe. Der Bundesrat entscheide damit, welcher Sender genehm sei und mit öffentlichem Geld unterstützt werde und welche Sender abgeschaltet werden können. "Damit wird eine Ungleich-Behandlung von Medien geschaffen und allen nicht genehmen Medien die Existenz-Grundlage entzogen."
Laut eigenen Angaben wird U1 mit der Abschaltung im analogen Netz durch die Cablecom seine wirtschaftliche Grundlage und 50 Mitarbeiter in der Schweiz ihren Arbeitsplatz verlieren.
|