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Ein Thuner Grossrat und die Gewerbepolizei der Gemeinde Köniz haben Strafanzeigen wegen Tabakwerbung bei oder auf Bahnhöfen der SBB eingereicht. Auch das Berner Amt für Wirtschaft beco hält diese Werbung für unzulässig. Die SBB erwägt nun, die Tabakwerbung zu stoppen. Der Thuner SP-Grossrat Patric Bhend reichte seine Strafanzeige gegen Unbekannt ein, wie er in einer Medienmitteilung schrieb. Seine Anzeige erhob er, weil derzeit vor dem Bahnhof Thun Plakate für Raucherwaren werben.
Seit dem 1. Januar 2007 gilt aber im Kanton Bern, dass Werbung für Tabak auf öffentlichem Grund sowie auf von diesem einsehbarem privatem Grund verboten ist. Die SBB stellten sich bisher auf den Standpunkt, sie unterstünden grundsätzlich nationalem Gesetz, nicht kantonalem.
Explizit gegen die SBB richtet sich die Strafanzeige der Gemeinde Köniz. Die dortige Gewerbepolizei reichte sie ein, als am 23. Mai am Bahnhof Niederwangen Tabakwerbung aufgehängt wurde, wie Gemeinderätin Marianne Streiff Informationen der Zeitung "Bund" bestätigt.
beco: Werbung auf Bahnhofplätzen unzulässig
Druck auf die SBB und die Plakatfirmen setzt auch das Berner Amt für Wirtschaft beco auf. Es ist der Meinung, dass Tabakwerbung auf Bahnhofplätzen wie in Thun "ganz klar unzulässig" sind, wie Geschäftsleitungsmitglied Stefan Reichen auf Anfrage sagte. Dies hat das beco der SBB und den Plakatierfirmen brieflich mitgeteilt. Nicht so eindeutig ist die rechtliche Lage für das beco bei Plakaten, die etwa in Bahnhofunterführungen hängen. Doch auch dort handelt es sich nach Auffassung des beco um Nebennutzungen, die dem kantonalen Gesetz unterstehen, wie Reichen ausführt.
Die SBB reagiert nun auf den Druck. Unabhängig von der Intervention des beco und der Strafanzeigen erwäge das Unternehmen, seine Praxis in Sachen Tabakwerbung freiwillig den kommunalen und kantonalen Regelungen anzupassen, sagt Sprecher Roland Binz. Schon bisher habe die SBB Tabak- und Alkoholwerbung nur in eingeschränktem Mass zugelassen. (sda)
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