30.03.2015

Telefonwerbung

Konsumenten wehren sich

Trotz drohender Freiheitsstrafe ignorieren Werbeanrufer Verbot hartnäckig.

Trotz des seit 2012 geltenden Werbe- und Marketingverbots für Anschlüsse mit einem Sterncheneintrag im Telefonbuch werden zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin von Werbeanrufern belästigt.

Konsumentenorganisationen sagen den unerwünschten Werbeanrufen den Kampf an. Sie fordern von den Telekomanbietern, den Sterncheneintrag im Telefonbuch zu respektieren. Falls sich bis Ende April nichts tue, müsse das Gesetz verschärft werden. Die drohende Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren scheint die Telefonwerber nicht abzuschrecken.

In den meisten Fällen sei es äusserst schwierig, den Werbeanrufer zu identifizieren. Oft befänden sich die Callcenter der Störenfriede im Ausland - auch wenn auf dem Display der Kunden meistens eine Schweizer Nummer aufleuchte, teilten die westschweizer Konsumentenorganisation FRC und ihre Schwesterorganisationen am Montag mit.

62 Klagen eingereicht

Die Lösung für das Problem liege seit längerem auf dem Tisch. Telekomanbietern sei es seit Monaten problemlos möglich, mit technischen Mitteln die illegalen Anrufe zu blockieren. Trotzdem geschehe bei den grossen Netzbetreibern nichts, schreiben die Konsumentenschützer.

Weniger schwarz sieht das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die aktuelle Situation. Das 2012 in Kraft getretene Gesetz trage Früchte: Das SECO reichte in diesem Zusammenhang 62 Klagen ein.

Zudem wurden insgesamt 121 Unternehmen abgemahnt. Sie wurden laut SECO schriftlich auf den Gesetzesverstoss aufmerksam gemacht. Rund die Hälfte dieser Unternehmen habe das kritisierte Geschäftsverhalten geändert. (sda)



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