11.01.2018

Stadt Wetzikon

Amtliche Publikationen nur noch digital

Per 1. Februar erscheinen solche Mitteilungen nicht mehr wie bisher im «Zürcher Oberländer».
Stadt Wetzikon: Amtliche Publikationen nur noch digital
Veröffentlichte während Jahrzehnten amtliche Publikationen der Stadt Wetzikon: der «Zürcher Oberländer». (Bild: Keystone)

Die Stadt Wetzikon veröffentlicht amtliche Publikationen neu nur noch auf der Website der Stadt und nicht mehr im «Zürcher Oberländer». Die Änderung tritt per 1. Februar in Kraft.

Die Stadt publizierte seit Jahrzehnten amtliche Publikationen im kommunalen Mitteilungsorgan, dem «Zürcher Oberländer», heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Wenn es das Gesetz verlangt, erfolgten Publikationen zusätzlich im Amtsblatt des Kantons Zürich. Mit dem neuen Gemeindegesetz, das seit dem 1. Januar in Kraft ist, werden elektronische Publikationen im Internet möglich. Die Stadt hat ein entsprechendes Reglement genehmigt. Neu werden amtliche Publikationen zweimal wöchentlich auf der Website der Stadt aufgeschaltet.

Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie betreibungsamtliche Versteigerungen werden wie gewohnt zusätzlich im «Zürcher Oberländer» publiziert. Auch werden beispielsweise bei Wahlen oder grossen Abstimmungen Hinweise im «Zürcher Oberländer» gemacht, dass die Publikation auf der Website der Stadt erfolgt.

Kanton druckt weiterhin

Auch der Kanton Zürich wollte das Amtsblatt ab 2018 nur noch digital veröffentlichen. Wegen einer hängigen Beschwerde erscheint die gedruckte Ausgabe aber vorläufig weiter.

In der Stadt Zürich ist das digitale Amtsblatt seit 1. Januar die rechtsverbindliche Version der Amtlichen Mitteilungen. Daneben erscheint die gedruckte Version des Amtsblatts aber weiter jeden Mittwoch im «Tagblatt der Stadt Zürich» (persoenlich.com berichtete). (sda/cbe)

 



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