11.05.2017

Kantonspolizei Wallis

Petition gegen Entlassung von Polizeisprecher

Ein Bürger verlangt vom Staatsrat, den Entscheid gegen Jean-Marie Bornet rückgängig zu machen.
Kantonspolizei Wallis: Petition gegen Entlassung von Polizeisprecher
Wurde von der Walliser Regierung entlassen: Ex-Polizei-Mediensprecher Jean-Marie Bornet. Auslöser dafür waren Aussagen während des Wahlkampfes. (Bild: Keystone/Olivier Maire)

Ein Bürger von Martigny im Kanton Wallis hat am Donnerstag der Walliser Staatskanzlei eine Petition überreicht, um gegen die Entlassung des ehemaligen Polizeisprechers Jean-Marie Bornet zu protestieren. Er verlangt vom Staatsrat, den Entscheid rückgängig zu machen.

Beim Urheber der Petition handelt es sich um Sébastien Salamolard, SP-Vertreter im Stadtparlament von Martigny. Er kenne Bornet nicht persönlich, sagte Salamolard, aber dessen Entlassung als Folge seiner Äusserungen im Wahlkampf für die Walliser Staatsratswahlen habe ihn schockiert. Wer für eine Wahl kandidiere, müsse seine Überzeugungen frei äussern können, ohne Repressalien befürchten zu müssen, sagte der Sozialdemokrat zur Nachrichtenagentur SDA. «Bei dieser Entlassung handelt es sich eher um eine unverhältnismässige Bestrafung als um eine Sanktion.»

Die Petition war am 22. April via Internet lanciert worden und wurde von 1238 Personen unterschrieben. Sie verlangt vom Staatsrat, dass er seinen Entscheid widerruft und Bornet wieder einstellt – entweder erneut als Informations- und Präventionschef der Kantonspolizei Wallis oder in einer anderen Funktion.

Vertrauen zerstört

Die Entlassung war auch Gegenstand einer dringlichen überparteilichen Interpellation, die am Donnerstag im Walliser Grossen Rat debattiert wurde. Staatsratspräsident Jacques Melly musste eine Reihe von kritischen Fragen zu diesem Thema beantworten. Melly verteidigte den Entscheid der Kantonsregierung und rief in Erinnerung, dass Bornet die Staatsanwaltschaft scharf kritisiert und die Bevölkerung dazu aufgerufen habe, die Justiz in Kommentaren auf den sozialen Netzwerken zu diskreditieren.

Bornet war am 12. April als Polizei-Mediensprecher entlassen worden. Grund dafür waren Aussagen im Vorfeld der Walliser Staatsratswahlen. Der Polizeisprecher hatte für die neu gegründete «Walliser Bürgervereinigung» für einen Sitz in der Kantonsregierung kandidiert. Während des Wahlkampfs sprach er sich gegen das Verkehrssicherheitspaket Via Secura aus. Zudem machte er im Zusammenhang mit zwei privaten Gerichtsverfahren gegen ihn Aussagen über die Justiz.

Im April teilte die Kantonsregierung via Medienmitteilung mit, Bornet habe «durch seine Äusserungen die Walliser Justiz in Misskredit gebracht.» Dieses Verhalten sei seiner Funktion unwürdig und habe das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und den Walliser Behörden zerstört. Bornet kritisiert seine Entlassung in einer Mitteilung als ungerecht. Diese missachte die Meinungsfreiheit und anerkenne die Demokratie nicht.

Untersuchung eingestellt

Ausserdem wurde bereits am Dienstag bekannt, dass die Walliser Staatsanwaltschaft zwei Untersuchungen abgeschlossen hat, die Bornet betreffen. Eine Untersuchung wegen Amtsmissbrauch und Anstiftung zu falscher Zeugenaussage wird eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte (persoenlich.com berichtete).

In einer zweiten Untersuchung wurde Bornet hingegen schuldig gesprochen. Er habe eine private Faustfeuerwaffe an eine nahestehende Person ausgeliehen, welche über keinen Waffenschein verfügte, schreibt die Staatsanwaltschaft. Dafür wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt, angesetzt auf zwei Jahre, und zu einer Busse von 800 Franken. (sda/cbe)

 

 



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