04.12.2005

BVET

Unbefriedigende Antwort auf Pitbull-Attacke

Analyse des Kommunikationsexperten Marcus Knill.

In allen Medien wurde am Freitag der Vorfall publiziert: Auf dem Weg in den Kindergarten ist am Donnerstag kurz vor 8 Uhr 45 in Oberglatt ein 6-jähriger Knabe von drei Hunden angefallen worden. Der Kindergartenschüler wurde derart schwer verletzt, dass er noch am Tatort starb. Das Opfer stammt aus der Türkei. Der Hundehalter, ein 41-jähriger Italiener, wurde festgenommen.

Seine traumatisierte Freundin wurde zur Betreuung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Bei den drei Hunden handelt es sich um American Staffordshire, besser bekannt unter dem Begriff amerikanische Pitbull-Terrier. Nach der Einwilligung des Halters wurden die Hunde wenige Stunden nach der tödlichen Attacke vom Bezirkstierarzt eingeschläfert, wie die Kantonspolizei an einer Medienorientierung bekannt gab.

Nachdem Ende Februar 2000 in Tann in der Gemeinde Dürnten einem 4-jährigen Mädchen von einem Rottweiler schwere Bissverletzungen im Gesicht zugefügt worden waren, gab es schon einmal heftige Diskussionen über Bewilligungen, Leinenzwang und Maulkorbzwang. In Hamburg war Mitte Juni 2000 ein ebenfalls 6-jähriger Knabe bei einem Angriff von zwei Kampfhunden tödlich verletzt worden.

In der Regel kommt es nach derart schockierenden Meldungen mit verstümmelten oder getöteten Kindern, zu emotionalen Erregungen, zu Überreaktionen und politischen Vorstössen. Nach Wochen kehrt dann aber der Alltag zurück und die Politiker verlässt allmählich der Mut, konkrete Massnahmen tatsächlich durchzusetzen. (Zeigt sich heute auch bei der Verwahrungsinitiaive) Es gibt Kantone, wie Basel und Wallis, die gingen bei der Haltung von Kampfhunden konsequenter vor. Im Kanton Zürich werden jedoch alle Hunderassen immer noch gleich behandelt.

Im Fernsehen nahm Direktor Wyss (Bundesamt für Veterenärwesen) am Donnerstagabend zu dem jüngsten Vorfall Stellung. Er zeigte Anteil und man spürte auch seine echte Betroffenheit. Doch inhaltlich war die Antwort unbefriedigend. Der Satz: Es wird immer ein Restrisiko bleiben und es liegt an den Kantonen, die entsprechenden Verordnungen zu erlassen, überzeugte nicht.

Die Antwort klang nach typischer Selbstschutzaussage: "Ich wasche meine Hände in Unschuld". Das Verhalten erinnerte an die verschiedenen vagen Aussagen bei der Vogelgrippethematik. Die tragische Kampfhundgeschichte soll nicht dramatisiert werden.

Dennoch müssen endlich flächendeckende Verordnungen erlassen werden, damit Vorkommnisse mit Hunden (bei denen Kinder zur Beute werden) nicht zu den alltäglichen Ereignissen zählen. Ausnahemerreignisse, die angeblich in Kauf genommen werden müssen. Dass es in vielen Bereichen keine 100 prozentige Sicherheit geben kann, ist unbestritten. Risiken können - und müssen- dennoch minimiert werden!

Wie wäre es, wenn Wyss gesagt hätte: Wir werden alles unternehmen, damit wir in der Schweiz eine flächendeckende Regelung im Umgang mit gefährlichen Tierrassen haben. Wer in Medien in Krisen- oder anderen schwierigen Situationen vor Mikrofon und Kamera antworten muss, sollte die Bevölkerung nie mit Plausibilitätsphrasen abspeisen.



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