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Darbellay befruchtet die Medien

von René Zeyer

Dürfen Medien über einen Seitensprung mit Folgen berichten oder verletzen sie damit die Privatsphäre? Natürlich darf berichtet werden, ich hab’s auch getan. Insbesondere, wenn der Betroffene selbst an die Öffentlichkeit geht. Christophe Darbellay gelangte in einem Präventivschlag an den «SonntagsBlick» und wollte so versuchen, die Lufthoheit über die Berichterstattung zu erlangen.

Denn eigentlich würde eine aussereheliche Befruchtung einen Politiker der Partei mit dem christlichen C im Namen, der sich zudem heuchlerisch als Gläubiger der heiligen Ehe im römisch-katholischen Sinn betrachtet, unwählbar machen. Ausser im Wallis.

Seither sind knapp drei Jahre vergangen, die Kindsmutter ist mit Darbellays Kind in die USA zurückgekehrt, sie war schon damals recht sauer auf den christlichen Politiker, der das gemeinsame Kind öffentlich als «schweren Fehler» bezeichnete. Der dennoch gewählte Walliser Staatsrat Darbellay hoffte offensichtlich, dass endlich der Mantel des Schweigens über diese Affäre gebreitet werde.

Aber ob Gott einen Sünder bestrafen will oder ob einfach irdische Dinge geregelt werden müssen: Es ist ein hässlicher Streit um Unterhaltszahlungen ausgebrochen, über den die «Weltwoche» berichten wollte. Wie es sich gehört, konfrontierte sie Darbellay mit den Vorwürfen, die die Kindsmutter gegen ihn erhebt. Anstatt darauf zu antworten, nahm sich der Regierungsrat einen Anwalt, der rannte zum Kadi, um mit einer sogenannten superprovisorischen Verfügung die Publikation des Artikels zu stoppen.

Bei diesem Vorgehen entscheidet der Richter ohne Anhörung der Gegenseite, wenn behauptet wird, dass nur so Schaden, der anders nicht wiedergutzumachen wäre, abgewendet werden kann. Aber der Anwalt rannte nicht schnell genug; die richterliche Verfügung erreichte das Magazin erst, als die Auflage bereits gedruckt und im Postversand war. Online schwärzte die «Weltwoche» alle Spuren des Artikels, der im Print zu lesen war. Das nennt man einen Rohrkrepierer. Darbellay konnte die Veröffentlichung nicht nur nicht verhindern, sondern er verschaffte der Berichterstattung zudem die grösstmögliche Aufmerksamkeit.

Aber Lernfähigkeit und christliche Milde scheinen nicht die starken Seiten von Darbellay zu sein. Das Bezirksgericht habe in seiner Entscheidung über die Rechtmässigkeit der superprovisorischen Verfügung bestätigt, dass der Artikel einen Eingriff in den geschützten Privat- und Intimbereich Darbellays darstelle, lässt der seinen Anwalt verlauten. Eine recht kühne Auslegung des Urteils vom 2. Mai.

Denn in Wirklichkeit hob das Gericht die superprovisorische Verfügung auf, das Gesuch um vorsorgliche Schutzmassnahmen wurde abgewiesen, dem Regierungsrat wurden die Gerichtskosten von 8000 Franken und eine Entschädigung von 9700 Franken an die «Weltwoche» auferlegt (persoenlich.com berichtete). Also eine krachende Niederlage auf ganzer Linie. Lässt Darbellay die Sache nun endlich ruhen?

Keinesfalls. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und flugs lässt Darbelley eine weitere Klage einreichen, wieder auf Persönlichkeitsverletzung. Denn der Artikel über den eher unchristlichen Vater, der aus prozessualen Gründen in den USA schon mal die «Vaterschaft nach texanischem Recht» in Abrede stellte, die er selbst im SoBli einräumte, enthalte «zahlreiche inakzeptable Unterstellungen und Behauptungen». Warum Darbellay, der Sünder, diese Streitigkeiten mit der Kindsmutter nicht direkt ausräumt, bleibt allerdings sein dunkles Geheimnis. Will er den Fall aus den Schlagzeilen haben, dann tut er genau das Falsche. Die Walliser werden es ihm nachsehen, aber die Öffentlichkeit?

Im sorgfältig begründeten Urteil gegen Darbellay schrieb ihm der Richter ins Stammbuch, dass der C-Politiker nicht einerseits selbst mit strammen Aussagen an die Öffentlichkeit gehen könne, dass er seiner Verantwortung und seinen Vaterpflichten nachgehen werde, «ich werde für das Kind da sein», sagte er dem «Blick». Und sich dann andererseits eine Berichterstattung darüber, ob das tatsächlich er Fall ist, als Persönlichkeitsverletzung verbitten wollen. Denn wie sagt schon Matthäus so richtig: «Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.»



René Zeyer ist Inhaber von Zeyer Kommunikation in Zürich. Er ist Publizist (BaZ, «SonntagsZeitung», «Weltwoche», NZZ) und Bestsellerautor.

Der Autor vertritt seine eigene Meinung. Sie deckt sich nicht in jedem Fall mit derjenigen der Redaktion.

 


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