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Tabubruch versus Tabubruch

von Marlis Prinzing

Die Aufregung rund um die SRF-Sendung «Mona mittendrin» beim Einsatz der Berufsfeuerwehr Basel ist ethisch betrachtet berechtigt. Und zwar auch, weil die Art, wie manche Medien mit diesem Fehler umgehen, mehr über sie selbst sagt als über den SRF-Fehler.

Umstritten ist die Szene, in der ein auf einer öffentlichen Toilette zusammengebrochener Mann vergeblich reanimiert wird. Gewiss, Einsätze, bei denen Menschen sterben, gehören zwar zum Alltag von Berufsfeuerwehr und Sanitätsdienst. Aber deshalb ist es noch längst nicht zu verantworten, dass dabei eine Fernsehkamera laufen sollte. Und wenn sie lief, weil man nicht ahnen konnte, was passiert, kann man – noch dazu bei einer nicht live gestreamten Produktion – eine solche Szene rausschneiden. Sterbende Menschen muss man nicht zeigen, damit das Publikum dies nachvollziehen kann und erfährt, was hier wirklich passiert ist. Krankenhausreportagen gelingen auch, ohne dass Menschen «live» sterben.

Kriterium ist zudem nicht, ob man solcherlei Szenen – weniger oder stärker – verpixelt, wie es SRF infolge der Kritik dann gemacht hat. Die Art, wie mit diesem Fall umgegangen wird, bleibt in mehrerlei Hinsicht kritikwürdig.

Im Journalismus ist eine gesinnungsethische Abwägung (wieviel Wirklichkeit muss ich zeigen?) und eine verantwortungsethische Abwägung (welche Folgen nehme ich damit in Kauf?) Standard für alle, die ihren Beruf professionell ausüben. «Wieviel Wirklichkeit» heisst hier, dass es völlig ausreicht, wenn die Öffentlichkeit erfährt, dass ein Mensch gestorben ist. Das muss man nicht noch zeigen. Genau das schreibt SRF in den eigenen publizistischen Leitlinien (8.1) vor: «Wir zeigen keine sterbenden Menschen und von Toten kein erkennbares Gesicht. Das Publikum soll in der Moderation darauf aufmerksam gemacht werden, dass die nachfolgenden Aufnahmen schockierend sein können. Diese Massnahme dient insbesondere auch dem Jugendschutz, zu dem SRF als Programmveranstalter gesetzlich verpflichtet ist (vgl. Art. 5 RTVG)» (persoenlich.com berichtete).

«Blick» & Co benutzen die Fehler von anderen

Auch die im Pressekodex niedergelegte Branchenlogik sieht das genauso vor: «Als sensationell gilt insbesondere die Darstellung von Sterbenden, Leidenden und Leichen, wenn die Darstellung in Text und Bild hinsichtlich detailgetreuer Beschreibung sowie Dauer und Grösse der Einstellungen die Grenze des durch das legitime Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Gerechtfertigten übersteigt» (Pressekodex Richtlinie 8.3). Hier kommt dann auch die Darstellung im «Blick» ins Spiel: Denn der «Blick» gibt sich nicht damit zufrieden, auf die Fehler in der SRF-Berichterstattung hinzuweisen, sondern bringt ebenfalls und riesig ein Bild aus der Reanimationssituation.

Und genau das machen dieser Tage viele Medien und veröffentlichen immer wieder dasselbe Bild aus selbiger Toilette, in der der Mann vergeblich reanimiert wurde.

Wie absurd. Wer über einen Tabubruch berichtet und zudem angeblich sagen will, dass dieser Tabubruch tatsächlich einer ist, der weiterhin zu verurteilen ist, dann ist irritierend und widersinnig, den Tabubruch zu wiederholen. Und wenn dies mit Absicht geschieht, also nicht «bloss» naiv und unüberlegt, dann ist dies Heuchelei.

Wir kennen das. Ein Beispiel hierfür sind Fotos der am 31. August 1997 verunglückten, sterbenden britischen Prinzessin Lady Diana, die manche Medien, zum Beispiel unter einer Überschrift wie «Das letzte Foto von Diana. England empört über den Tabu-Bruch», unbearbeitet und gross abdruckten.

Verantwortung für die Folgen umschreibt in einem Fall wie diesem auch, an die Angehörigen zu denken. Das verlangt zudem der Pressekodex. Er fordert in Richtlinie 8.5 ausdrücklich: Es sei «die Situation der Familie und der Angehörigen der Betroffenen» zu berücksichtigen. SRF hat offenbar die Angehörigen nicht über diese Sendung informiert; angeblich, weil man die Angehörigen nicht ausfindig machen konnte. Erst recht vollends, wenn das der Fall ist, liefert dies einen weiteren Grund, in diesem Teil der Sendung entweder auf die Szene zu verzichten oder die Situation so darzustellen, dass gar nichts zu sehen ist.

Allerdings: Der «Blick» hat dem Ganzen noch eins draufgesetzt und die Identität des Verstorbenen samt Foto von ihm von früher veröffentlicht. Damit hat die «Blick»-Redaktion den Blickwinkel der Geschichte, die «Mona mittendrin» hatte, in eine andere Richtung verschoben: Statt der Arbeit der Berufsfeuerwehr steht nun der Tod eines Menschen im Scheinwerferlicht – und damit wiederum im Kern das, was medienethisch in einem Fall wie diesem verantwortungslos ist.



Marlis Prinzing ist Professorin für Kommunikationswissenschaft und Medienethikerin. Sie lehrt in Fribourg i. Üe. und in Köln.

Unsere Blog-Autoren vertreten ihre eigene Meinung. Sie deckt sich nicht in jedem Fall mit derjenigen der Redaktion.

 


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