24.08.2025

E-ID

Nicht in jedem Fall freiwillig

Im Gesetz steckt ein entscheidender Vorbehalt. Für die Gegner der Vorlage fehlen die Garantien.

Die elektronische Identitätskarte soll freiwillig sein – so betont es der Bund vor der Abstimmung von Ende September. Doch nun zeigt sich: Nicht in jedem Fall müssen Alternativen zur E-ID angeboten werden. Private Firmen, die rein digitale Dienste anbieten, können den elektronischen Ausweis zur Pflicht machen, berichtet die NZZ am Sonntag.

Das heisst: Wer etwa bei einem Online-Shop oder einem Mobilfunkanbieter ohne physische Filialen etwas bestellen will, könnte künftig zwingend eine E-ID brauchen. Während Befürworter der E-ID darauf verweisen, dass man wegen der wirtschaftlichen Konkurrenz immer eine Wahlfreiheit haben werde, warnen die Gegner vor einem schleichenden Zwang: Das Beispiel zeige, dass die Sicherheitsgarantien fehlten, dass die E-ID tatsächlich freiwillig sei und bleiben werde. (pd/spo)


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KOMMENTARE

Ueli Custer
25.08.2025 09:18 Uhr
So ein Affentheater! Das ist doch völlig unwichtig und weit entfernt von einem Zwang. Es gibt mehr als genügend Anbieter, die ihre Produkte und Dienstleistungen wie bisher anbieten werden.
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