18.05.2023

US-Justiz

Twitter nicht haftbar für terroristische Inhalte

Das Oberste Gericht der USA hat eine wichtige Regel unangetastet gelassen, die Online-Dienste wie Twitter vor Haftung für Beiträge von Nutzern schützt. Geklagt hatten Hinterbliebene eines Terror-Opfers.
US-Justiz: Twitter nicht haftbar für terroristische Inhalte
Gemäss dem Entscheid des Supreme Courts leisten Empfehlungs-Algorithmen keine aktive Beihilfe zur Verbreitung bestimmter Inhalte. (Bild: Keystone/AP Photo/Alex Brandon)

Die Richter wiesen in zwei Fällen Kläger ab, die Twitter und Google für die Verbreitung terroristischer Inhalte zur Verantwortung ziehen wollten. Das stärkt den als «Section 230» bekannten Schutzschirm vor Klagen, unter dem sich die grossen Online-Plattformen entwickeln konnten.

Das Oberste Gericht entschied am Donnerstag, dass Twitter nicht nach dem US-Antiterrorgesetz für terroristische Inhalte auf der Plattform haftbar gemacht werden könne.

Geklagt hatten Hinterbliebene eines Mannes, der 2017 bei einem Anschlag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Istanbul getötet worden war. Sie warfen den Online-Plattformen vor, Terroristen durch die Verbreitung deren Beiträge unterstützt zu haben. Die Obersten US-Richter waren anderer Ansicht. Unter Verweis auf das Twitter-Urteil beschäftigten sie sich nicht mit einem zweiten Fall, in dem es um ähnliche Vorwürfe gegen die Video-Plattform Youtube von Google ging.

Algorithmen fallen unter Schutz von «Section 230»

Ein wichtiges Detail für die Branche ist, dass die Richter auch die Rolle von Empfehlungs-Algorithmen, die Beiträge für Nutzer auswählen, anders als die Kläger nicht als aktive Beihilfe zur Verbreitung bestimmter Videos sahen. Unter anderem in einer Anhörung vor dem Gericht hatte es Debatten darüber gegeben, ob Algorithmen unter den Schutzschirm von «Section 230» fallen.

Die gesetzliche US-Regelung aus den 1990er Jahren schützt Online-Dienste vor einer Haftung für die Veröffentlichung von Inhalten, die von anderen erstellt wurden. (sda/dpa/nil)



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