18.12.2025

Kinderwerbung

Branche diskutiert Selbstverpflichtung

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) setzt auf freiwillige Selbstregulierung statt gesetzliche Verbote. Das BLV diskutierte in Bern mit Vertretern der Lebensmittel- und Werbebranche über eine Selbstverpflichtung zur Reduktion von Kinderwerbung für ungesunde Produkte.
Kinderwerbung: Branche diskutiert Selbstverpflichtung
Werbung beeinflusst das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen, findet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. (Bild: Pixabay)

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am Mittwoch mit Vertretern der Lebensmittel- und Werbebranche über eine freiwillige Selbstregulierung zur Reduktion von Kinderwerbung für ungesunde Produkte diskutiert. Am technischen Runden Tisch in Bern nahmen unter anderem Nestlé, Migros, Coop, Coca-Cola, McDonald's, Mars, Emmi, Goldbach und KS/CS Kommunikation Schweiz teil. Dies geht aus der offiziellen Teilnehmerliste hervor, die das BLV online gestellt hat.

Das BLV definierte strikte Bedingungen für eine wirksame Selbstregulierung. Diese muss die gesamte Branche abdecken und alle relevanten Werbekanäle einschliessen: Fernsehen, Radio, Print, Social Media, Online Games sowie Plakatwerbung im Umkreis von Schulen und Spielplätzen. Die Werbereduktion muss sich am Nährwertprofil der Weltgesundheitsorganisation (WHO/Europa) orientieren, das deutlich strenger ist als die bisherige freiwillige Swisspledge-Initiative. Zudem fordert das BLV ein unabhängiges Monitoring durch den Bund sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Hintergrund: Übergewicht bei jedem fünften Kind

Ein von fünf Kindern in der Schweiz leidet an Übergewicht oder Fettleibigkeit. 70 bis 80 Prozent der Jugendlichen mit Übergewicht bleiben auch im Erwachsenenalter übergewichtig. Eine Studie der Hochschule Arc Neuchâtel von 2023 zeigte, dass 78 Prozent der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung nach WHO-Kriterien als unzulässig gelten würde. Am häufigsten wird für Schokolade und Süssigkeiten geworben.

Eine gesetzliche Werbeeinschränkung hatte der Nationalrat 2013 zunächst mit 114 zu 58 Stimmen angenommen, wurde aber später sowohl vom Ständerat als auch vom Nationalrat verworfen. Das BLV hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt an Kinder unter 13 Jahren einschränken würde. Diese Regelung wurde jedoch im Rahmen der Common Food Safety Area mit der EU vorerst zurückgestellt. Die Branche hat nun Zeit, die vom BLV geforderten Kriterien zu prüfen. (pd/cbe)


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