13.11.2000

SW Workshop "Copyright Clearance"

Die Tücken der Urheberrechte.

Viele, die regelmässig mit Urheberrechten in Musik, Text und Bild zu tun haben, sind nur wenig informiert darüber. Anlässlich eines SW Workshops haben Spezialisten von Suisa und ProLitteris den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Werbebranche aufgezeigt, wo die juristischen Fussangeln am häufigsten lauern.

Über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Werbebranche haben am traditionellen SW Workshop teilgenommen der dieses Jahr dem heiklen Thema Urheberrecht gewidmet war. Offensichtlich neigen viele Werbetreibende dazu, das Urheberrecht und deren Vertretung wenn nicht gerade vorsätzlich so doch reichlich fahrlässig zu missachten. Vor allem, wenn ein an sich geschütztes Werk im Bild nicht gerade vorne platziert, sondern eher wie zufällig im Hintergrund auszumachen ist. Und dabei ist absolut nicht relevant, welchen künstlerischen Wert man subjektiv einem Gegenstand beimisst: Das Urheberrecht ist nämlich völlig wertfrei. Und es gilt sogar für Skizzen: Das Werk muss nicht vollendet sein, um dem Schutz zu unterliegen.

Wer ist Rechtsinhaber, wer haftbar?

Entscheidend ist, dass die Rechte beim eigentlichen Rechtsinhaber abgeklärt werden. Wenn man sich das Copyright eines Fotografen sichert, heisst das noch lange nicht, dass man damit auch das Recht an der Reproduktion eines auf diesem Bild erkennbaren, geschützten Werkes erworben hat. Zu bemerken ist zudem, dass auch der Besitzer eines Kunstwerkes (Privatperson oder auch Galerist) nicht über die Legitimität verfügt, die Urheberrechte abzutreten. Etwas weniger streng ist es bei Bauwerken: Solche, die auf öffentlichem Grund stehen und von da aus einsehbar sind, dürfen als Dekoration im Hintergrund verwendet werden.

Eine wichtige Frage betrifft die Haftung: Wer ist bei einer Verletzung des Urheberrechtes verantwortlich? Ist es der Fotograf? die Agentur? oder der Auftraggeber? Haftbar ist, wer die Werke nutzt, lautet die Antwort. Also in den meisten Fällen der Werbeauftraggeber.

Unerwerbbare Rechte

Mitunter ist es nicht einfach, sämtliche Rechte abzuklären, deshalb empfahl Werner Stauffacher, Leiter der Rechtsabteilung der ProLitteris, den Werbern und Auftraggebern, sich bei einer Verwertungsgesellschaft beraten zu lassen. Dort habe man genügend Erfahrung, um auch in heiklen Fällen weiterzuhelfen. Allerdings, schränkte der Referent ein, gäbe es Urheber, bei welchen man sich die Arbeit sparen könne: Bei Giacometti oder Matisse sei es vergebene Liebesmüh, da die Rechte schlicht nicht erhältlich seien.

Wer sich einer Verletzung des Urheberrechtes schuldig macht, wird gehörig zur Kasse gebeten: Die Kosten für die Nutzung, welche bestimmten Tarifen unterliegen, werden um 100 Prozent aufgestockt. "Es kann nicht sein, dass solche welche zu bequem sind, die Rechte für die Nutzung anzuklären, gleich viel bezahlen sollen, wie diejenigen, die sich dieser Pflicht unterziehen", meinte Stauffacher.

Kritische Grenze: 70 Jahre nach dem Tod

Das Urheberrecht ist eine komplexe Angelegenheit, für welche es sich zweifellos lohnt, Spezialisten der konzessionierten Verwertungsgesellschaften in Anspruch zu nehmen. Dort erhält man dann auch sinnvolle Tipp, wie etwa denjenigen, dass alle urherrechtlichen Probleme gelöst sind, sobald 70 Jahre seit dem Tod des Erschaffers des Werkes verstrichen sind. Und natürlich führt man bei allen Verwertungsgesellschaften Buch darüber, wann das jeweils soweit ist.



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