08.11.2000

Kanton Genf

Widerstand gegen Tabak- und Alkoholwerbeverbot

Staatsrechtliche Beschwerde eingereicht.

Die Werbebranche, die Alkohol- und die Tabakverkäufer wehren sich gegen das Genfer Verbot von Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke. Sie haben beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. Wie die Beschwerdeführer am Mittwoch mitteilten, öffne das Verbot Tür und Tor für Werbeverbote in anderen Wirtschaftssektoren. Sie erwarten, dass sich das Bundesgericht im Sinn der Informations- und Wirtschaftsfreiheit zu ihren Gunsten ausspreche. Auch sind sie der Ansicht, dass das Genfer Verbot Bundesrecht missachte.



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