25.04.2023

Corona-Pandemie

Bund half Regionalpresse mit 25 Millionen

In der Covid-19-Pandemie griff der Bund der Regional- und Lokalpresse in Sachen Postzustellung unter die Arme. Im Jahr 2020 nahmen die Hilfe 162 Titel in Anspruch, im Jahr darauf 157.
Corona-Pandemie: Bund half Regionalpresse mit 25 Millionen
Die Unterstützung der Regional- und Lokalpresse kam von Juni 2020 bis Dezember 2021 zur Anwendung. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Während der Covid‑Pandemie mussten die Tages- und Wochenzeitungen einen starken Rückgang ihrer Einnahmen aus Werbung und Anzeigen hinnehmen. Um ihnen dabei zu helfen, gewährte ihnen der Bund finanzielle Unterstützung in Form einer Zustellermässigung.

Diese Massnahme wurde von Juni 2020 bis Dezember 2021 angewandt. So wurden die bereits geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Zeitungen mit einer Auflage von mehr als 40’000 Exemplaren pro Ausgabe erhielten eine Ermässigung auf der Zustellung im Tageskanal der Post. Die Übergangshilfe wurde nur auf Gesuch hin und unter der Bedingung gewährt, dass die herausgebenden Verlage sich schriftlich dazu verpflichteten, für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 keine Dividenden auszuschütten.

Im Jahr 2020 wurden 162 Titel unterstützt, im Jahr 2021 waren es 157. Für 2020 (Juni bis Dezember) stellte der Bund 20,42 Millionen Franken und für das Kalenderjahr 2021 17,5 Millionen Franken bereit. Am Ende wurden 11,87 Millionen Franken im Jahr 2020 und 16,93 Millionen Franken im Jahr 2021 gesprochen. Im Jahr 2020 zahlte nur ein einziger Herausgeber der Regional- und Lokalpresse den erhaltenen Betrag zurück. Im Jahr 2021 haben 19 Zeitungen die Unterstützung zurückerstattet, davon 13 Zeitungen mit einer Auflage von weniger als 40’000 Exemplaren und 6 mit einer Auflage über dieser Schwelle.

Einhaltung des Ausschüttungsverbots kontrolliert

Die Verlage übermittelten dem Bakom gemäss den Anforderungen der Covid-19-Verordnung Printmedien die notwendigen Unterlagen, um nachzuweisen, dass sie das Dividendenausschüttungsverbot eingehalten hatten. Das Bakom überprüfte die Einhaltung in den Jahren 2020 und 2021 stichprobenweise. Dabei wählte es für die einzelnen Jahre verschiedene Titel aus, um möglichst viele überprüfen zu können. In den durchgeführten Kontrollen wurden keine Verstösse gegen das Ausschüttungsverbot festgestellt. (pd/wid)





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