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28.07.2019

Tamedia

Tagi wehrt sich gegen Vorwürfe

In einem Text über die Rolle der Kesb bei Elternkonflikten habe Medienjournalistin Claudia Blumer unkritisch und einseitig berichtet, sagen Kritiker. Tamedia-Chefredaktor Arthur Rutishauser verteidigt die Recherche.
Tagi wehrt sich gegen Vorwürfe
von Edith Hollenstein

Ein am 1. Juli auf der «Seite Drei» erschienener «Tages-Anzeiger»-Artikel sorgt im Nachhinein für Diskussionen. Die «Schaffhauser AZ» schrieb Ende letzter Woche nämlich, der Tagi-Text von Medienjournalistin Claudia Blumer habe unkritisch die Perspektive eines verzweifelten Vaters kolportiert. Blumer habe die Trennung eines Ehepaares mit zwei Kindern verkürzt dargelegt und die Verurteilungen von verschiedenen Instanzen gegen den Mann – er ist gleichzeitig der Informant des «Tages-Anzeigers» –, nicht erwähnt.

Mutter meldet sich bei AZ

Im fraglichen Artikel «Ein Leben ohne die eigenen Kinder» hatte Blumer diesen Fall eines Sorgerechtsstreits geschildert, weil es sich «um ein Paradebeispiel einer forcierten Entfremdung» handle, wie die Journalistin und stellvertretene Tagi-Inlandressort-Chefin in einer Infobox neben dem Artikel schreibt. Dabei habe sie aus Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz die Namen der Familie verfremdet. Dennoch war den Beteiligten offenbar klar, um wen es sich handelt. Die Mutter, die gegenüber dem Tagi keine Stellung bezog, meldete sich, nachdem sie den Tagi-Artikel gelesen hatte, bei der «Schaffhauser AZ», um ihre Sicht der Dinge dazustellen. Sie sagt laut «Schaffhauser AZ», sie sei erschüttert, dass diese «einseitige und zu grossen Teilen fiktive Geschichte im renommierten Tages-Anzeiger erscheinen ist». Zudem legte die Frau beim Tamedia-Ombudsmann eine Beschwerde ein, in der sie in 14 Punkten auflistet, warum dieser Artikel nicht den Tatsachen entspreche.

Irritierender Satz

Was sagt Claudia Blumer zu diesen Vorwürfen? In der «Schaffhauser AZ» erklärt sie ihre Beweggründe. «Die Motivation für diesen Artikel war der Umstand, dass die Kinder ihren Vater nicht mehr sehen wollen und die Behörden kapitulieren müssen. Mein Ansinnen war es, herauszufinden und darzustellen, wie häufig so etwas vorkommt, was aus Sicht der Fachleute die Gründe dafür sind und welche Handlungsmöglichkeiten Behörden in solchen Fällen haben. Dieser Kern der Geschichte stimmt, er wird von niemandem verneint.» Gegenseitige Vorwürfe der Eltern habe sie bewusst weggelassen, weil sie sie nicht überprüfen könne.

Blumer schreibt zudem einen Satz, der die «Schaffhauser AZ» irritiert, «weil er überhaupt nicht zum Qualitätsanspruch des ‹Tages-Anzeigers› passen will». Blumers Satz lautet wie folgt: «Die Geschichte ist sinngemäss möglichst nahe an der Wirklichkeit erzählt, aber ohne Anspruch auf Detailtreue oder gar Richtigkeit der Angaben.»

Was hat die Journalistin damit gemeint? Und besteht hier die Gefahr, dass dieser Artikel dem Wahrhaftigkeitsgebot nicht mehr entspricht? persoenlich.com hat Claudia Blumer per Mail um eine Stellungnahme gebeten, die sie uns zusicherte. Geantwortet hat am Samstagmittag Tamedia-Chefredaktor Arthur Rutishauser:

In der «Schaffhauser AZ» heisst es, Sie seien in Ihrem Artikel «dem SP-Filz auf den Leim gegangen». Was denken Sie – jetzt, im Rückblick betrachtet: Kann es sein, dass Ihr Text vom 1. Juli zu einseitig war?
Arthur Rutishauser: Das ist nicht der Vorwurf der Schaffhauser AZ. Es ist der Vater der Kinder, der glaubt, aufgrund von Parteibekanntschaften bei den Behörden aufzulaufen. Der im «Tages-Anzeiger» erschienene Artikel «Ein Leben ohne die eigenen Kinder» stützt sich auf Dokumente und Expertenstimmen. Insofern ist der Artikel nicht einseitig. Allerdings wird nur der Vater zitiert. Die Mutter wollte sich nicht äussern. Das wurde im Artikel klar deklariert.

Sie sagten, «der Kern der Geschichte stimmt, er wird von niemandem verneint». «Von niemandem verneint»: Wie meinen Sie das?
Die Kinder wollen ihren Vater nicht mehr sehen, das ist der Kern dieser Geschichte. Dieser Punkt ist unbestritten. Wie gehen Behörden damit um, wenn Kinder ihren Vater – oder die Mutter – nicht mehr sehen wollen? Um diese Frage dreht sich der Artikel.

Warum haben Sie die Mutter nicht angerufen, sondern Sie nur per Mail um eine allgemeine Stellungnahme gebeten?
Wir haben der Mutter zehn Tage vor der Publikation ein Mail geschrieben und sind davon ausgegangen, dass sie das Mail erhalten hat. Das wird auch nicht bestritten. Das Mail enthielt umfangreiche Informationen und mehrere Fragen. Die primäre Frage lautete: «Was ist aus Ihrer Sicht der Grund, warum die Kinder ihren Vater nicht mehr sehen wollen?»

Weiter begründen Sie, dass Sie «ansonsten zahlreiche Begebenheiten, Bezeichnungen oder sonstige Angaben verfremdet oder weggelassen hätten, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes». Besteht hierbei nicht die Gefahr, dass dieser Artikel dem Wahrhaftigkeitsgebot nicht mehr entspricht?
Nein. Der Schutz der Betroffenen, insbesondere der Kinder, wurde bei diesem Artikel sehr hoch gewichtet. Sie sollten nicht identifiziert werden können. Deshalb die Verfremdungen und Weglassungen. Damit ist das Wahrhaftigkeitsgebot nicht verletzt, denn die relevanten Punkte sind wahrheitsgetreu. Ein solches Vorgehen ist in solchen Fällen Standard. Aus heutiger Sicht wäre es vielleicht besser gewesen, wenn wir diese Vorgehensweise in einer Box explizit erwähnt hätten.

Verstehen Sie, dass Ihre Begründung, wonach der Text «sinngemäss möglichst nahe an der Wirklichkeit erzählt, aber ohne Anspruch auf Detailtreue oder gar Richtigkeit der Angaben ist» den Journalisten der «Schaffhauser AZ» merkwürdig erscheint?
Wichtig ist der Zusatz «aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes», den hat die AZ weggelassen. Somit hat der Autor selber gegen die journalistischen Regeln verstossen, auf die er sich beruft. Und wichtig ist auch zu sagen, dass nur Angaben wie Alter, Geschlecht, Orte und Namen verfremdet oder weggelassen wurden. Dieses Vorgehen ist üblich, wenn die betroffenen Personen geschützt werden müssen. Das hat ja auch der AZ-Journalist getan. Dass die Namen geändert wurden, stand zudem im Artikel.

Wenn Sie bei diesem Text den Persönlichkeitsschutz so stark berücksichtigten: Wie erklären Sie es sich, dass die Personen trotzdem identifizierbar waren?
Durch unseren Artikel sind die betroffenen Personen nicht identifizierbar. Weder Orte noch Namen wurden genannt, nicht einmal ein Kanton. Erst Aufgrund des Artikels in der «Schaffhauser AZ», der von der Mutter der Kinder initiiert wurde, kennt die Leserschaft Details, die zur Identifikation führen könnten, etwa dass es sich um eine Familie aus Schaffhausen handelt. Das haben die Mutter und die «Schaffhauser AZ» zu verantworten. 


Nun befasst sich der Tamedia-Ombudsmann mit der Beschwerde der Mutter.

 

 

 

 


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