09.12.2013

Westschweiz

Verleger einigen sich auf neuen Gesamtarbeitsvertrag

Als minimaler Einstiegslohn wurden 5842 Franken für 13 Monate festgelegt.

Die Westschweizer Verleger haben am Montag einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für Journalisten gutgeheissen. Dieser sieht allerdings keine Lohnskala mehr vor. Die Journalisten entscheiden am Freitag, ob sie dem neuen Gesamtarbeitsvertrag zustimmen wollen.

Die Mitglieder von Médias Suisses gaben am Montagmorgen an einer Versammlung in Lausanne grünes Licht, wie die Vereinigung der privaten Verleger und Medien mitteilte. Die Verleger hatten den bisherigen GAV im Dezember 2012 gekündigt.

Als Grund hatten sie vor allem angegeben, dass sie keine Bestimmungen für Mindestlöhne mehr wollen. Diese sind im neuen Gesamtarbeitsvertrag nicht mehr enthalten, als minimaler Einstiegslohn wurden aber 5842 Franken für 13 Monate festgelegt.

Individuelle Lohnsysteme 
Die Lohnskalen sollen durch individuelle Lohnsysteme ersetzt werden. Mindestens alle zwei Jahre soll es ein Gespräch geben, in dem auch die Löhne festgelegt werden. Neben dem Dienstalter sollen Arbeitsqualität und Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Die im Frühling aufgenommenen Verhandlungen wurden als "lang und schwierig" bezeichnet. Immerhin gab es in der Romandie bis im Dezember 2012 noch einen Gesamtarbeitsvertrag. In der Deutschschweiz herrscht bereits seit 2004 ein vertragsloser Zustand.

Impressum empfiehlt ein Ja 
Der Ball liegt nun bei den Journalisten. Der Berufsveband empfiehlt trotz des Wegfalls der Lohnskalen ein Ja. Die Mediengewerkschaft sieht im GAV Vorteile - etwa einen obligatorischen Sozialplan bei Massenentlassungen.

Auch die Geschäfte der freien Journalisten sind im Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Gewisse Sektionen von Impressum, besonders jene des Kantons Waadt, wollen der Empfehlung der Gewerkschaft nicht folgen.

Von den Verlegern nahm das Medienhaus Tamedia nicht an den Verhandlungen teil. Nach eigenen Angaben bietet Tamedia ihren Journalisten jedoch bessere Bedingungen an. (sda)



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