14.07.2000

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Medien sind nicht verpflichtet, Leserbriefe einer redaktionsunabhängigen Instanz zu unterbreiten

Zu diesem Schluss kommt der Presserat.

Die journalistische Berufsethik ist auch für die Behandlung von Leserbriefen verbindlich. Medien sind aber nicht verpflichtet, Leserbriefe einer besonderen Instanz zu unterbreiten, welche unabhängig von der übrigen Redaktion über deren Bearbeitung und Veröffentlichung zu entscheiden hat. Den Redaktionen wird indessen empfohlen, durch geeignete Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass die persönliche Unabhängigkeit der Journalistinnen und Journalisten auch bei der Auswahl und Bearbeitung von Leserbriefen gewährleistet ist und Entscheide vermieden werden, die durch Interessenkonflikte beeinflusst werden könnten. Zu diesen Schlüssen gelangt der Schweizer Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.

Ende Oktober 1999 veröffentlichte die NZZ einen Beitrag über öffentliche Reaktionen in Israel auf den Wahlsieg der SVP in den nationalen Parlamentswahlen. In einem dazugehörigen Kommentar wurde ausgeführt, die Frage, ob Schweizer Juden antisemitische Übergriffe befürchten müssten, sei reichlich absurd. Das Urteil des israelischen Aussenministers, welches die SVP mit Antisemitismus assoziiere, sei in unhaltbarer Weise pauschalisierend und voreilig. Als Reaktion auf diesen Kommentar stellte R. der NZZ einen Leserbrief zu. Die Frage antisemitischer Übergriffe in der Schweiz sei keineswegs absurd, wie mehrere Vorfälle der letzten Jahre zeigten. Nach einem mehrmaligen Briefwechsel mit der NZZ, die den Abruck des Leserbriefes ablehnte, wandte sich R. schliesslich an den Presserat und bat insbesondere um die Prüfung der Frage, ob es mit der journalistischen Berufsethik vereinbar sei, dass der in einem Leserbrief angegriffene Redaktor selber über den Abdruck des Leserbriefes entscheide, wie dies bei der NZZ üblich sei. Die NZZ machte dazu geltend, eine bestimmte redaktionsinterne Organisation des Umgangs mit Leserbriefen sei berufsethisch nicht vorgeschrieben. Entscheide über die Publikation würden sinnvollerweise in erster Linie dort getroffen, wo am meisten Sachkompetenz vorhanden ist. Dies sei der für das jeweilige Sachgebiet verantwortliche Redaktor.



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