16.03.2015

Netzneutralität

Keine gesetzliche Verankerung

Ständerat hat einen Vorstoss aus dem Nationalrat abgelehnt.

Das freut die Internetprovider: Der Ständerat möchte die Netzneutralität nicht gesetzlich verankern. Er hat am Montag einen Vorstoss aus dem Nationalrat mit 26 zu 17 Stimmen
abgelehnt.

Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten beim Transport durch das Internet gleich behandelt werden, unabhängig von Absender, Empfänger, Dienst, Anwendung oder Inhalt.
 
Technisch ist es heute aber möglich, Daten im Internet in unterschiedlicher Qualität zu transportieren: Daten werden von den Anbietern beispielsweise blockiert, verlangsamt oder nach Produkten differenziert.
 
Aus der Sicht von Balthasar Glättli (Grüne/ZH), der die Motion eingereicht hatte, bedroht eine solche Beeinflussung des Datentransfers durch die Provider die Informations- und Meinungsfreiheit. Die Kontrolle über den Empfang, den Versand und gegebenenfalls die Priorisierung gewisser Daten müsse beim Endverbraucher liegen.
 
Kein Handlungsbedarf
 
Der Ständerat teilt diese Meinung nicht: Er folgte am Montag seiner vorberatenden Kommission. Diese hatte festgehalten, dass die Netzneutralität in der Schweiz nicht verletzt werde. "Es gibt keinen dringenden Handlungsbedarf", sagte René Imoberdorf (CVP/VS). Die Massnahmen, die der Bundesrat bei der Revision des Fernmeldegesetzes vorgesehen habe, reichten aus.
 
Die Befürworter der Netzneutralität haben mit dem US-Präsidenten Barack Obama einen prominenten Unterstützer. Obama hatte im November 2014 die amerikanischen Telekom-Aufsichtsbehörde aufgefordert, strikte Regeln zum Schutz der Netzneutralität zu erlassen.
 
Der Bundesrat setzt Vorderhand auf den Verhaltenskodex, den die Telekommunikationsbranche Ende 2014 ausgearbeitet hat. Der Kodex sieht vor, dass Dienste im Internet nicht gesperrt werden sollen. Eine unterschiedliche Behandlung der Daten beim Transport soll derweil aber möglich bleiben.
(sda)


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