23.02.2014

Google

Berliner Firma zieht in den USA vor Gericht

Sie wirft dem Internet-Konzern Patentverletzung beim Online-Atlas Google Earth vor.

Eine Berliner Firma wirft Google eine Patentverletzung beim Online-Atlas Google Earth vor und zieht in den USA vor Gericht. Dabei geht es um ein Verfahren zur Darstellung räumlicher Daten.

Das Unternehmen ART+COM Innovationspool GmbH fordert in der Klage unter anderem Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Die Firma reichte die Klage bereits am Donnerstag ein, die Berliner Zeitung "Tagesspiegel" machte am Samstag auf das Verfahren aufmerksam.

Das Patent von ART+COM reicht bis ins Jahr 1996 zurück. Die Firma erklärt in der Klage, auf dieser Basis sei damals der Dienst Terravision mit Satelliten-Bildern, Luftaufnahmen und Architektur-Daten entwickelt worden. Zwei ranghohe Google-Manager, die später für Google Earth und den Kartendienst Maps zuständig waren, hätten zu diesem Zeitpunkt beim Computer-Konzern Silicon Graphics gearbeitet, der bei Terravision mit im Boot gewesen sei.

Terravision bot der Klage zufolge bereits die Möglichkeit, nahtlos von Übersichtsbildern hin zu detaillierten Darstellungen von Objekten und Gebäuden zu navigieren. Es sei das erste System für eine Navigation durch eine grosse Menge räumlicher Daten gewesen. Google kommentierte die Vorwürfe am Wochenende unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht.

Die Klage spiegelt die komplexe Geschichte von Google Earth wider. Der Dienst, der 2005 unter Google-Flagge startete, geht auf Entwicklungen der Firma Keyhole zurück, die vom Internet-Konzern ein Jahr zuvor übernommen wurde. Keyhole wiederum hatte den Vorläufer-Dienst Earth Viewer 2001 eingeführt.

Google selbst habe sich auf die Vorreiter-Rolle von Terravision berufen, als es um die Abwehr einer 2004 eingereichten Patentklage gegen Keyhole gegangen sei, heisst es in der Klage. Mit dem Technik-Chef von Google Earth, Michael Jones, habe ART+COM 2006 über einen Kauf des Patents oder gleich der ganzen Firma gesprochen. Allerdings hätten die Google-Juristen das Patent als nicht entscheidend eingestuft und der vom Internet-Konzern gebotene Preis sei der Berliner Firma zu niedrig gewesen. (sda)


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