15.11.2013

Google

Deutscher Kulturrat kritisiert Urteil zu Buchdigitalisierung

Inhalte müssten auch für nicht-kommerzielle Anbieter verfügbar sein.

Nach dem Erfolg von Google im juristischen Streit um die Digitalisierung von Büchern in den USA hat der Deutsche Kulturrat beunruhigt reagiert.

Selbstverständlich müsse der Inhalt von Büchern für alle digital zugänglich sein, dabei müssten allerdings Verlags- und Urheberrechte geschützt werden, erklärte Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Freitag in Berlin. Sie müssten zudem auch für nicht-kommerzielle Anbieter verfügbar sein. Im Kulturrat sind unter anderem Verleger, Buchhändler und Autorenverbände vertreten.

Urteil abgewiesen 
Ein Richter in New York hatte nach jahrelangem Streit eine Klage der US-Autorenvereinigung Authors Guild abgewiesen. Diese wollte ein vom Internetriesen Google seit 2004 betriebenes Digitalisierungsprojekt stoppen, bei dem Millionen Bücher, die keinem Copyright unterliegen, eingescannt und im Internet veröffentlicht werden. Bei entsprechend geschützten Werken zeigt Google nur Textausschnitte.

Der Richter begründete seine Entscheidung mit dem Nutzen für die Allgemeinheit. Es diene der Bildung und sorge dafür, dass Bücher mehr Leser fänden. Das Vorhaben stehe daher mit dem US-Urheberrecht in Einklang. Google sei zwar generell ein kommerzielles Unternehmen, verlange für den Zugang zu den Werken allerdings kein Geld.

Zimmermann dagegen warnte vor der "Digitalisierungskrake Google". Es sei naiv zu glauben, dass der globale Internetkonzern aus "rein altruistischen Motiven" handle.

Im Deutschen Kulturrat sind Verbände und Vereinigungen aus Kultur und Wirtschaft vereint. Dazu gehören auch Schriftstellerverbände, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die sogenannte Verwertungsgesellschaft Wort, die für deutsche Schriftsteller und Verlage treuhänderisch Vergütungsansprüche durchsetzt. (sda)


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